„Fall Oliver“: Vater dürfte zur neuen Verhandlung kommen

APA9585346-2 - 26092012 - GRAZ - ÖSTERREICH: ZU APA 112 CI - Der Angeklagte Kindsvater Thomas S. (l.) vor Beginn eines Prozesses am Straflandesgericht Graz am Mittwoch, 26. September 2012. Der 41-Jährige Vater Olivers ist wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung angeklagt. APA-FOTO: MARKUS LEODOLTER
Am 6. Juni geht der Prozess gegen den Dänen weiter, der seinen Sohn ins Ausland mitnahm.

Den Termin am 4. April ließ der Däne Thomas S. platzen, weil er „kein Vertrauen in die österreichische Justiz“ habe. Nun steht die nächste Auflage des Verfahrens wegen des Verdachts der Kindesentziehung an: Die Verhandlung wurde für 6. Juni fixiert. Der Prozess ist für einen Tag angesetzt.

„Ich gehe davon aus, dass er diesmal kommt“, versichert die Grazer Anwältin des Dänen, Barbara Prasthofer-Wagner. „Das ja in seinem vitalen Interesse.“

Weil S. der Ladung im April trotz Zusicherung freien Geleits nicht folgte, konterte die Staatsanwaltschaft Graz mit dem Antrag auf einen EU-weiten Haftbefehl: Würde er durchgehen, würde S. in seiner Heimat „praktisch im Käfig sitzen“, beschreibt Thomas Mühlbacher, Leiter der Staatsanwaltschaft Graz. Sobald S. in diesem Fall außerhalb Dänemarks von der Polizei angehalten würde, müsste er verhaftet werden. Der Antrag auf Haftbefehl liegt allerdings noch bei der Oberstaatsanwaltschaft Graz. Sie hat ihm noch nicht stattgegeben.

Erstes Urteil nichtig

Seit mehr als einem Jahr zieht sich der „Fall Oliver“: Der damals fünfjährige Bub wurde von Thomas S. vor dem Kindergarten in Graz in ein Auto gesetzt und nach Dänemark gebracht, gegen den Willen der Grazer Mutter des Buben. Im Oktober 2012 fasste S. deshalb wegen Kindesentziehung zwölf Monate bedingte Haft aus. Doch das Urteil wurde wegen eines Verfahrensfehlers als nichtig aufgehoben, deshalb muss das Verfahren mit einem neuen Richter neu aufgerollt werden.

Olivers Mutter Marion Weilharter kämpft seither um die Rückkehr des mittlerweile Sechsjährigen nach Graz: „Ich werde nie aufgeben, das gibt’s nicht bei einer Mutter. Ich weiß, er kommt wieder.“

Weilharter befindet sich in keiner einfachen Lage, sie hofft auf das Europäische Parlament: Oliver ist in Dänemark, sein Vater dänischer Staatsbürger. Das Land liefert keinen Staatsbürger aus. Speziell dann nicht, wenn die Auffassung vertreten wird, dass dieser Bürger korrekt gehandelt habe: Dänische Gerichte bestätigen S. die Obsorge über Oliver, österreichische allerdings die Obsorge Marion Weilharters.

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