Extra-Besuchserlaubnis zu Weihnachten überrascht die Heime

Extra-Besuchserlaubnis zu Weihnachten überrascht die Heime
Zwei Besucher pro Bewohner sind per Verordnung am 24. und 25. Dezember möglich. Rotes Kreuz stellt Testkapazitäten zur Verfügung.

Die gestern Nachmittag veröffentlichten Änderungen in der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung der Bundesregierung sorgen in den österreichischen Senioren-Betreuungszentren für zusätzliche Anspannung. Denn für den Heiligen Abend und den Christtag wurde die eingeschränkte Besuchserlaubnis gelockert. Die Sicherheitsstandards, wie etwa aktuelle Antigen-Tests der Besucher, müssen aber weiter eingehalten werden.

In der vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Verordnung heißt es konkret: „Von 24. bis einschließlich 25. 12. 2020 darf jede/r Bewohner/in zwei Mal von höchstens zwei Personen aus einem gemeinsamen Haushalt besucht werden. Dies gilt ergänzend zur bisherigen Regel (ein/e Besucher/in pro Woche pro Bewohner/in). Besucher/innen müssen ein negatives Testergebnis vorweisen und zudem durchgehend eine Schutzmaske der Klasse FFP2 oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske tragen.“

Weil in den Heimen Besuchstermine für Weihnachten schon in den vergangenen Tagen vergeben wurden, werden dort für den heutigen Mittwoch glühende Telefonleitungen erwartet. Auch mit den Kapazitäten für Antigen-Tests könnte es eng werden. In NÖ hat das Rote Kreuz angekündigt, zusätzlich am Heiligen Abend in ausgewählten Dienststellen Antigen-Tests durchzuführen. Anmeldung unter www.testung.at.

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