Exekutor fälschte Arzt-Bestätigung

Exekutor fälschte Arzt-Bestätigung
Gerichtsvollzieher wollte im Krankenstand ans Meer fliegen. Der Fall landete bei der Disziplinarkommission.

Ein Sandstrand soweit das Auge reicht, strahlender Sonnenschein und ein türkisblaues Meer. So idyllisch stellte sich ein Gerichtsvollzieher seinen Erholungsurlaub vor, den er im Krankenstand machen wollte. Sein Plan fiel ins Wasser.

Der Angestellte eines Oberlandesgerichtes befand sich seit geraumer Zeit ohne Unterbrechung im Krankenstand, beabsichtigte aber eine Reise ans Meer ("samt Anreise mit dem Flugzeug") anzutreten, die "seinen Gesundheitszustand verbessern würde". Also teilte er dies dem Abteilungsleiter der Personalabteilung mit, doch der Akademiker forderte von dem Gerichtsvollzieher eine ärztliche Bestätigung ein, in der erläutert wird, dass ein Urlaub seinen Gesundheitszustand nicht verschlimmern würde. Doch anstatt einen Mediziner aufzusuchen, fälschte der Fachinspektor eine bereits vorhandene Bestätigung und schrieb auf diese, dass "aus medizinischer Sicht ein Erholungsurlaub am Meer sehr sinnvoll wäre." Hinzu kam ein genau datierter Zeitraum und folgende selbst geschriebene Textpassage: "Alle Untersuchungen sind abgeschlossen, keine Termine beim SV mehr offen."

Danach kopierte der Gerichtsvollzieher den Zettel und unterschrieb als behandelnder Arzt samt Datum. Die gefälschte Bestätigung fotografierte er und schickte sie mit dem Handy dem Verantwortlichem. Diese dürfte so schlecht gewesen sein, dass es dem Fachoberinspektor sofort auffiel.

Gab bereits Verfahren

Die alarmierte Präsidentin des Oberlandesgerichtes zeigte den Beschuldigten an. Es kam zu einem Verfahren. Die Staatsanwaltschaft führte gegen den Beschuldigten wegen des Vergehens der Urkundenfälschung Ermittlungen durch. Doch der Gerichtsvollzieher kam mit einer Geldbuße davon.

Also landete der Fall bei der Disziplinarkommission. Bei den Befragungen zeigte sich der Fachinspektor geständig und beteuerte, aus gesundheitlichen Gründen nicht genügend Zeit für die Beschaffung einer Bestätigung gehabt zu haben. Außerdem habe er sich nicht wirklich Gedanken über "die laxe Vorgehensweise gemacht". Bei der Strafbemessung drückte der Senat ein Auge zu und bewertete das reumütige Geständnis als positiv. Ebenso den Umstand, dass der Fachinspektor die vergangenen 45 Jahren seinen Justizdienst tadellos absolviert habe und nie aufgefallen sei.

Also wurde über den Beschuldigten ein Verweis verhängt. Außerdem muss der Gerichtsvollzieher die Kosten des Verfahrens von 100 Euro übernehmen.

Kommentare