Ex-Bürgermeister von Fohnsdorf vor Gericht

Symbolbild
Das Ermittlungsverfahren hatte sieben Jahre gedauert, nun konnte der Prozess endlich starten.

Im Landesgericht Leoben ist am Donnerstag der Ex-Bürgermeister von Fohnsdorf, Johann Straner (SPÖ), wegen Amtsmissbrauchs und Untreue vor einem Schöffensenat gestanden. Er soll Projekte teilweise ohne Gemeinderatsbeschlüsse finanziert haben. Der Staatsanwalt bezeichnete ihn als "Macher", der allein entschieden habe, während sein Vierteidiger meinte, Straner habe nur der Gemeinde nützen wollen.

Nach sieben Jahren Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren hatte sieben Jahre gedauert, nun konnte der Prozess endlich starten. Das Zuschauerinteresse war gering, gerade ein Dutzend Zuhörer hatten sich im Gericht eingefunden. Staatsanwalt Walter Plöbst betonte zu Beginn, die angeklagten Vorgänge konnten nur unter drei Prämissen stattfinden: "Er war ein Bürgermeister, der als Macher agierte, früher hätte man so etwas Ortskaiser genannt." Weiters hatte seine Partei eine zwei Drittel Mehrheit im Gemeinderat, außerdem hätten sich die Gemeinderäte "als äußerst willfährig" erwiesen, führte der Ankläger aus.

Seit 1998 war Straner Bürgermeister, nur mit kurzen Unterbrechung 2011, als die Landesregierung einen Verwalter eingesetzt hatte. "Er war bestrebt, die Gemeinde auf Vordermann zu bringen", billigte Plöbst dem Beschuldigten zu. Nach Ende des Braunkohleabbaus war es mit Fohnsdorf stetig begab gegangen. Also setzte Straner auf Großprojekte wie das Einkaufszentrum Arena und die Aqualux Therme. Im Einkaufszentrum wollte sich auch eine Kinokette niederlassen, diese verlangte aber eine Befreiung von der Lustbarkeitssteuer. Der Bürgermeister willigte ein. "Das war unzulässig, das hätte man über eine vom Gemeinderat beschlossene Subvention machen müssen", meinte der Staatsanwalt.

Thermenpläne

Dann kamen die Thermenpläne: "Er hat seine politische Macht eingesetzt, um das Projekt durchzusetzen", war der Staatsanwalt überzeugt. Straner agierte als Geschäftsführer der Therme, was laut Ankläger einen Interessenskonflikt bedeutet hat. "Er war befugt, mit sich selbst Verträge zu schließen", beleuchtete Plöbst das Dilemma, das zum Millionendebakel geführt hatte. Fünf Millionen Euro gab es von der Landesregierung, 26 Millionen wurden über Kredite beigeschafft, die dann nicht bezahlt werden konnten.

Der dritte Schauplatz außer Kino und Therme ist der Arbeitsvertrag des Ex-Politikers mit den ÖBB, wo er beschäftigt war. Dort war er zu 50 Prozent für seine Bürgermeistertätigkeit freigestellt. Damit er zur Gänze politisch tätig sein konnte und trotzdem seine Beschäftigung bei der Bahn behielt, zahlte die Gemeinde die Kosten und nahm Straner quasi als "Leiharbeiter."

Der Verteidiger betonte, dass der ehemalige Ortschef nur der Abwärtsbewegung der Gemeinde entgegen wirken wollte. "Er hatte kein Motiv, Dinge wissentlich und willentlich von einem Gemeinderat, in dem er die zwei Drittel Mehrheit besaß, nicht beschließen zu lassen. Dann führte der Anwalt noch aus, dass Straner nach dem Selbstmord seiner Lebensgefährtin, gegen die ebenfalls ermittelt wurde, "ein gebrochener Mann" sei. Er ging nach dem tragischen Vorfall im Vorjahr in Pension."Ich sehe weit und breit keine Schädigungsansicht", schloss der Verteidiger.

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