Ex-Bezirksrichter in Wels zu bedingter Haft verurteilt

Gerichtsverhandlungen nur noch in allernotwendigsten Fällen
Er soll Scheidungsdokumente nicht ordnungsgemäß zugestellt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein ehemaliger Bezirksrichter ist am Donnerstag im Landesgericht Wels wegen Amtsmissbrauchs zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, er habe Formalitäten in einem Scheidungsverfahren nicht ordnungsgemäß erledigt.

So wurde das Verfahren am Zivilgericht, das 2013 eröffnet wurde, bis zu seiner Pensionierung Ende 2019 nicht abgeschlossen, informierte eine Gerichtssprecherin.

Bedenkzeit


Der 63-Jährige habe sich zwar grundsätzlich geständig gezeigt, allerdings nahm er sich nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit. Auch die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.


Die Anklagebehörde hatte dem ehemaligen Richter unter anderem vorgeworfen, die ordnungsgemäße Ladung zur Tagsatzung unterlassen zu haben. Außerdem soll er in dem Scheidungsverfahren mit Bezug zur Türkei die Zustellung von Dokumenten ins Ausland nicht korrekt veranlasst haben. Diese ist in jedem Staat anders geregelt, überall müssen bestimmte Formalitäten dafür gewahrt werden. Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Amtsmissbrauch. Das Gericht fällte das Urteil auch im Sinne der Anklage.
 

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