Anwältin wegen Verkehrskontrolle zum vierten Mal vor Gericht

Anwältin wegen Verkehrskontrolle zum vierten Mal vor Gericht
Laut Anklageschrift wollte die Frau erwirken, dass der leitende Polizist keine Anzeige gegen sie einbringt.

Eine 44 Jahre alte Kärntner Rechtsanwältin ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf der Anstiftung zum Amtsmissbrauch im Zweifel freigesprochen worden. Anlass für die Anklage war eine aus dem Ruder gelaufene Verkehrskontrolle, die der Frau bereits eine - nicht rechtskräftige - Verurteilung wegen tätlichen Angriffs eingebracht hat, dieser Prozess musste mehrmals wiederholt werden.

Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth warf der 44-Jährigen vor, sie habe nach der Verkehrskontrolle den zuständigen Bezirkspolizeikommandanten angerufen und von ihm verlangt, keine Anzeige zu erstatten, ansonsten würde sie ebenfalls Anzeige erstatten.

Der Polizeikommandant sagte allerdings, er habe aus dem Gespräch kein Junktim abgeleitet und sich auch nicht genötigt gefühlt. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl entschied auf Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zivilstreifenkontrolle

Der Vorfall, der so ausgiebige juristische Folgen nach sich zog, hatte sich im Februar 2017 ereignet. Die Frau wollte ihre Tochter zum Bus bringen, mit dem sie auf Skikurs fahren sollte.

Plötzlich stoppte eine Zivilstreife das Auto der Rechtsanwältin. Zwei Beamte in Zivil wollten prüfen, ob sie verbotenerweise während der Fahrt mit ihrem Handy telefoniert hätte. Was danach geschah, davon gibt es zwei sehr unterschiedliche Versionen.

Jene der Polizisten, die sagten, die Frau sei aggressiv geworden, habe Beschimpfungen gebrüllt und darauf hingewiesen, dass sie Anwältin sei und wisse, was die Polizei dürfe. Sie habe sich mehrfach geweigert, die Fahrzeugpapiere und den Führerschein vorzuweisen und geschrien, sie werde jetzt weiterfahren, weil ihre Tochter zum Skikurs müsse.

Zudem habe sie den erhebenden Beamten gestoßen.

Beamten als Vollidiot beschimpft

Die Frau hingegen sagte, sie sei völlig ruhig geblieben und habe lediglich gefordert, dass sich der Polizist ausweisen solle, bevor sie ihm die Papiere gebe. Erst nachdem sich dieser geweigert habe, sei sie „verständlicherweise“ nervös und vielleicht auch ein bisschen laut geworden.

Gestoßen habe sie den Beamten nicht, Körperkontakt habe es aber schon gegeben. Sie habe auch nicht telefoniert und das den Polizisten mitgeteilt. Von einem Teil der Szene existiert auch ein Video.

Als die Sache zu eskalieren begann, zog nämlich einer der Polizisten sein Smartphone aus der Tasche und filmte das Geschehen. Auf dem Video ist zu hören, wie die 44-Jährige in heller Aufregung schreit und einen Beamten als „Vollidiot“ beschimpft. Auch die Stimme des Polizisten ist zu hören, der versucht, die Frau zu beruhigen.

Insgesamt drei Mal musste dieses Verfahren abgewickelt werden, ein Freispruch und ein Schuldspruch wurden vom Oberlandesgericht Graz aufgehoben. Beim dritten Rechtsgang im vergangenen Oktober wurde die Anwältin zu 180 Tagsätzen a 50 Euro verurteilt, Staatsanwaltschaft und Verteidigung beriefen, die Causa liegt wieder einmal in Graz.

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