Erster Einspruch gegen Salzburger Bettelverbot

An zentralen Plätzen und zu bestimmten Uhrzeiten ist das Betteln in der Stadt Salzburg seit Anfang Juni verboten.
Fünf Verwaltungsstrafen gegen Bettler. Menschenrechtsplattform hofft auf Aufhebung wie in Graz.

Wie kann es sein, dass in einer so genannten Menschenrechtsstadt wie Salzburg ein Grundrecht nicht erlaubt ist?", prangert Josef Mautner von der Plattform für Menschenrechte an. Konkret meint er das "stille Betteln", das laut Verfassungsgerichtshof eindeutig als Grundrecht verankert sei.

Seit 2. Juni ist, wie berichtet, das temporäre und sektorale Bettelverbot in der Stadt Salzburg in Kraft. Wo zunächst Polizeistreifen und Sozialarbeiter Flugblätter verteilten und abmahnten, wird seit rund zwei Wochen gestraft. Bettler, die sich zur falschen Zeit in den Verbotszonen aufhalten, müssen 100 Euro Bußgeld zahlen – so sieht es das Gesetz vor. Beschlossen wurde das umstrittene Bettelverbot Ende Mai vom Gemeinderat der Stadt Salzburg gegen die Stimmen von Neos und der Bürgerliste (Grüne der Stadt Salzburg, Anm.).

Erster Einspruch gegen Salzburger Bettelverbot
Salzburger Menschenrechtsbericht 2014 - Betteln in Salzburg Foto: Neumayr/MMV 22.09.2014 Josef Mautner
"Bislang gab es fünf Verwaltungsstrafen. Jedoch nur ein Fall wurde an uns herangetragen", informiert Mautner (Bild) . Dabei handle es sich um eine Bettlerin, die in der Getreidegasse saß. Weil sie in der Verbotszone saß, kassierte sie eine Verwaltungsstrafe und bat bei einer Kirche um Hilfe, die sie zur Plattform für Menschenrechte weitervermittelten. Ein Rechtshilfefonds, den die Organisation kurz nach Beschluss des umstrittenen Verbotes eingerichtet hat, soll nun Abhilfe schaffen. "Die Armutsmigrantin wurde an eine Anwältin übermittelt, die der Frau nun rechtlichen Beistand leistet", sagt Mautner. Die Plattform für Menschenrechte werde nun mit einem Einspruch reagieren. Mautner geht davon aus, dass dieser erfolgreich sein werde und gleich bis zum Landesverwaltungsgericht geht. Danach wäre eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof möglich, erklärte Mautner.

Finanziert werde die Rechtsvertretung zu hundert Prozent aus privaten Spenden, betont er.

Kein Verständnis

Kritik für die Anfechtung des Bettelverbotes übt der Salzburger Vizebürgermeister Harald Preuner (ÖVP). Zwar sei es zur Kenntnis zu nehmen, dass gesetzte Rechtsakte auch einer rechtlichen Prüfung zugeführt werden können und diese nun auch im Fall des Bettelverbotes erfolgen werden. Doch das Bettelverbot sei mehrheitlich beschlossen und zeige laut Preuner bereits Wirkung: "Seitdem das Bettelverbot in Teilen der Innenstadt rechtswirksam ist und dieses auch von der Polizei vollzogen wird, sind die bei mir einlangenden Beschwerden über die Bettelei deutlich zurückgegangen. Im Gegenteil haben uns die Leute mitgeteilt, dass man wieder ungestört durch die Stadt flanieren kann, ohne ständig angebettelt zu werden. Auch die befürchteten Verdrängungseffekte sind bisher nicht eingetreten", resümiert Preuner.

Schwankungen

Josef Mautner hält dagegen: "Das stimmt so nicht. Es wurden uns wieder mehr Bettler in den Bettelzonen gemeldet als in der Vorwoche. Die Zahl unterliegt gewissen Schwankungen und lässt sich nicht so einfach messen", sagt der Menschenrechtsexperte.

Vielmehr plädiere er für eine menschliche Lösung "wie in Graz", wo das zuvor bestehende Bettelverbot 2013 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde. "Unser Wunsch ist, dass Salzburg als Menschenrechtsstadt dem Beispiel Graz folgt. Kürzlich wurde dort ein neues Konzept vorgestellt, das Bettlern durch Information, Beratung und Vernetzung eine langfristige Alternative geben soll."

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