Eltern klagen Land Tirol wegen "Impfwerbung" an Schulen
19 Eltern haben gegen das Land Tirol Klage auf Unterlassung verbunden mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landesgericht Innsbruck eingebracht. Der Grund laut der Innsbrucker Anwaltskanzlei, die die Eltern vertritt: Das Land hatte kurz vor Schulschluss an Mittleren und höheren Schulen Flyer mit dem Titel "Tirol impft - auch dich" verteilt, in denen bei den 12- bis 18-Jährigen "intensiv" für die Impfung geworben werde. Dies sei "unzulässig".
Angeführt habe das Land zudem "Verheißungen", wie etwa, dass mit einer Impfung dem Distance Learning entgangen werden könne, wieder Fußball gespielt werden dürfe und Freunde wieder face to face getroffen werden können. Auch der Gewinn eines iPhones sei in Aussicht gestellt worden. "Die klagenden Eltern erachten diese Werbung jedoch als unzulässigen Eingriff in ihre Erziehungsrechte und Beeinträchtigung in der Erfüllung ihrer Erziehungspflichten", hieß es in einer Aussendung der Anwaltskanzlei.
Folder
Das Land sah der Unterlassungsklage indes offenbar mit Gelassenheit entgegen. Es habe sich um keine Impfwerbung oder Werbefolder, sondern vielmehr um einen "Aufklärungsfolder" gehandelt, erklärte man gegenüber der Online-Ausgabe der Kronen Zeitung. Man erachte es als Aufgabe, der Bevölkerung umfassende Informationen zu unterschiedlichen Themenbereichen bereitzustellen und die jeweiligen Zielgruppen sachlich aufzuklären. "Um genau solch eine Informationsbereitstellung und -weitergabe handelt es sich bei dem Impf-Informationsfolder", so das Land.
Die Anwaltskanzlei bzw. die Eltern warfen den Verantwortlichen indes auch Falschinformationen in dem Folder vor. Es sei etwa unrichtig, dass sich Jugendliche ab 14 Jahren ohne Zustimmung der Eltern impfen lassen dürfen. Gemäß Gesetz dürfe überhaupt nur für zugelassene - und damit nicht noch in Erprobung befindliche Arzneispezialitäten - geworben werden. Auch hier vertrat das Land einen gänzlich anderen Standpunkt und verwies auf die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums. Dort sei festgeschrieben, dass mündige Minderjährige (Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr) selbst einwilligen müssen, wenn sie die erforderliche Entscheidungsfähigkeit besitzen. Auch wenn ein Elternteil in dieser Situation eine Impfung ablehnen würde, könne sich die mündige minderjährige Person selbst für eine Impfung entscheiden, wurde betont.
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