Eine Atempause für niederösterreichs Fischotter

Auch Fischotter sind im ÖVP-Programm
Abschussbescheid aufgehoben, Land hätte den Sachverhalt ausführlicher prüfen müssen

Kein Ende im Disput um die Regulierung von Fischotterbeständen in Niederösterreich: Der WWF meldet nun einen Sieg. Das Landesverwaltungsgericht sei der Argumentation der Tierschutzorganisation in ihrer Beschwerde gefolgt und habe den Bescheid des Landes NÖ zur Tötung von 40 Fischottern mit 25. Juni aufgehoben. „Die bisher 20 entnommenen Fischotter wurden daher zu Unrecht getötet“, betont Christina Wolf-Petre vom WWF. Das steht allerdings nicht im Urteil. Das Gericht hat die Sache lediglich an die zuständige Behörde zurückverwiesen – mit dem Auftrag, sich intensiver mit dem Sachverhalt zu beschäftigen. Das bedeutet eine Atempause für die rund 600 Otter in NÖ.

Teilerfolg

Insgesamt ist das Urteil nur ein Teilerfolg für die Naturschützer, denn der Bescheid ist in seiner Wirkungsdauer bereits abgelaufen. Neue Anträge müssen aber nun nach neuen Spielregeln behandelt werden. „Wir haben die Entscheidung aufgehoben, aber keine Aussage getroffen, ob der Eingriff zulässig ist“, sagt Verwaltungsrichter Markus Grubner. Nun sei der Ball wieder bei der Behörde.

Der Landesfischereiverband will sich zwar weiter mit der Causa beschäftigen, eingebracht sei aber noch kein Entnahmeantrag, sagt Geschäftsführer Gregor Gravogl. Er betont, kein Fischer wolle, dass der Fischotter verschwindet. Es gehe den Anglern aber darum, dass nicht andere geschützte Arten wie der winzige, gar nicht zum Angeln geeignete Bitterling, unter dem Otter leiden. Gravogl betont, die Fischer sorgen sich auch um Gewässer, die gar nicht befischt werden.

Mitsprache

Zu dem Urteil ist es gekommen, weil der Europäische Gerichtshof in einem anderen Fall 2017 entschieden hat, dass bestimmte Umweltorganisationen in gewissen Naturschutzangelegenheiten eine Mitsprache zusteht. Das war allerdings zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung im Jahr 2007 noch nicht bekannt. „Die Erfolge vor dem Europäischen Gerichtshof erlauben uns nun die Beteiligung am Verfahren. Gestützt auf die Aarhus-Konvention (europäisches Übereinkommen in Umweltangelegenheiten, Anm) konnten wir daher die Rechtsverstöße im Bescheid erfolgreich bekämpfen“, erläutert Umweltjurist Gregor Schamschula von ÖKOBÜRO.

Der WWF argumentiert, dass der Abschuss einer willkürlich ausgewählten Anzahl von Ottern weder einem Teichwirt noch einem Fischer helfe. Vielmehr gehe es darum, dass Fische wieder bessere Lebensbedingungen vorfinden und sich natürlich vermehren können.

Beim Land verweist man auf zahlreiche große Renaturierungsprojekte an Flüssen, die zum Teil auch gemeinsam mit dem WWF vorangetrieben und umgesetzt worden seien.

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