Ein generelles Bauverbot für die roten Zonen fehlt

Ein Holzhaus ist von einer Gerölllawine teilweise zerstört worden.
Bundesrechnungshof fordert "Nachschärfungen" nach Prüfung von Vorschriften in Oberösterreich und der Steiermark.

Ein Satz im 152 Seiten dicken Bericht des Bundesrechnungshofes zur Wildbach- und Lawinenverbauung macht stutzig: "Ein explizites Bauverbot in roten Zonen war aus den vorliegenden Regelungen nicht ableitbar", hielten die Prüfer fest, nachdem sie die entsprechenden Bestimmungen für Oberösterreich und die Steiermark geprüft hatte.

Die Schlussfolgerung daraus dürfe "politisch nicht ignoriert werden", merkte deshalb Lambert Schönleitner, Landtagsabgeordneter der steirischen Grünen, an: "Es ist mir unverständlich, weshalb wir nicht schon längst ein definitives Verbot von Neubauten in Gefahrenzonen haben."

Der Bundesrechnungshof sieht das ähnlich, denn er empfiehlt "Nachschärfungen": "Es wären bundesweit einheitliche Regelungen für das Bauen in Gefahrenzonen zweckmäßig." Das betrifft Gebiete, in denen Naturgefahren wie Lawinen, Muren, Erdrutschungen oder Steinschlag drohen. Dass es diese ausdrücklichen Verbote bisher nicht gibt, liegt an einem Umweg, der bei Bewilligungen von Neubauten in solchen Zonen eingeschlagen wird: Die Wildbach- und Lawinenverbauung muss in bei Projekten in roten Zonen eingeschaltet werden. Sie hat das Recht, Bauwerbern und Gemeinden Auflagen zu erteilen; Bürgermeister tragen bei Verstößen dagegen Amtshaftungsrisiko.

Das sei laut Landwirtschaftsministerium ein sehr "mächtiges Instrument": Es habe die "Neubauten in roten Gefahrenzonen nahezu zum Erliegen" gebracht.

Den Prüfern des Rechnungshofes geht das aber nicht weit genug. Durch diese Auflagen kann Bautätigkeit zwar beeinflusst werden, aber Sanktionsmöglichkeiten hätte diese Abteilung keine. Zudem gebe es in beiden Bundesländern unterschiedliche Vorschriften für Gefahrenzonen, was etwa die Raumordnung betrifft. Auch die zugänglichen Pläne – von Landesregierungen bis zur Wildbach- und Lawinenverbauung – seien nicht einheitlich, sondern teilweise sogar widersprüchlich. Aus dem Grund sei eine bundesweite Regelung über ein generelles Bauverbot anzuraten, hielten die Prüfer fest.

Tausende Kilometer

Eine potenzielle Gefahr stellen Wildbäche dar, die bei Unwettern durch Verklausungen Überschwemmungen oder Murenabgänge verursachen können. Jede Gemeinde ist daher gesetzlich verpflichtet, sie samt ihrer Zuflüsse zumindest einmal jährlich zu kontrollieren, um etwa Holz, das den Wasserfluss hemmt, zu entfernen. Wenig Aufwand ist das nicht, denn: Die Steiermark besitzt in 29 Gemeinden Wildbäche mit einer Gesamtlänge von 4.130 Kilometer, Oberösterreich hat in 41 Gemeinden 1.980 Kilometer.

Der Zustand der Schutzbauten sei großteils gut, lobte der Rechnungshof: In der Steiermark waren zum Kontrollzeitpunkt fünf Prozent, in Oberösterreich zwei Prozent nicht funktionsfähig, in beiden Ländern je zehn Prozent schlecht erhalten. Zwischen 2015 und 2020 erhöhte der Bund die Zuschüsse für Schutzbauten von 110 auf 144 Millionen Euro pro Jahr.

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