Dschihadisten-Prozess in Graz gestartet
Ruhig und ohne besondere Vorkommnisse hat am Montag der dritte und umfangreichste Prozess gegen mutmaßliche Dschihadisten in Graz begonnen. Das Zuschauer-Interesse hielt sich in Grenzen, der große Schwurgerichtssaal im Straflandesgericht blieb halb leer. Die meisten Sitzplätze waren von Medienschaffenden aus Österreich besetzt. Nur vereinzelte Journalisten kamen aus dem Ausland nach Graz.
Als die beiden Angeklagten von je zwei Beamten aus der Haft vorgeführt wurden, blieb es ebenfalls ruhig im Gerichtssaal. Ohne Verzögerung und wenig spektakulär nahm der Richter die Verhandlung auf.
Verschärfte Sicherheitsvorkehrungen
Wie schon bei den zwei bereits angelaufenen Dschihadisten-Prozessen in Graz, herrschte ein absolutes Foto- und Filmverbot im Gerichtsgebäude. Lediglich vor dem Eingang hatten sich einige wenige Kameraleute postiert, um Aufnahmen zu machen. Die Sicherheitsvorkehrungen wurden dagegen nochmals verschärft. Selbst langjährige Gerichtsberichterstatter kamen nicht ohne Taschen-Kontrolle in das Gebäude, das außen und innen von Beamten in Schutzwesten und mit schwerer Bewaffnung bewacht wurde.
Im Gerichtssaal selbst hatten sich mehrere vermummte Beamte der Spezialeinheit Cobra postiert. An den Wänden des Saals wurden zur Veranschaulichung des Kontaktnetzes der Angeklagten Organigramme aufgehängt, auf denen die Beschuldigten und ihre Anhänger abgelichtet waren. Kurz vor 9.00 Uhr füllten sich die Reihen der Verteidigung, Richter und Geschworenen. Von letzteren wurden mit 16 gleich doppelt so viele wie für das Urteil nötig bestellt.
Da Laienrichter im Laufe eines länger dauernden Prozesses ausfallen können, wurden vorsorglich mehr verpflichtet. Von den 16 waren etwa zwei Drittel Männer, bis auf einen Geschworenen sind alle römisch-katholischen Glaubens.
Handy-Verbot im Gerichtssaal
Für Ordnung im Gerichtssaal sorgten neben den bewaffneten Beamten auch Gerichtspraktikanten: Sie werden auch in den kommenden Tagen noch links und rechts neben den Medienvertretern sitzen und diese beobachten, denn das Hantieren mit Mobiltelefonen während der Verhandlung ist verboten. Wer das missachtet, kann verwiesen werden.
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