Drohung in AMS-Kurs: BFI hält an Hausverboten fest
Das Erwachsenenbildungsinstitut BFI will aggressives Verhalten oder Bedrohungen gegenüber Trainern, Mitarbeitern oder Kursteilnehmern nicht hinnehmen und weiter Hausverbote erteilen, wie Geschäftsführer Franz-Josef Lackinger in einer Aussendung bekanntgab.
Zunächst die Vorgeschichte: Ein Mann hatte seine Fortbildung mit Drohungen gestört, weswegen er ausgeschlossen und ihm der Bezug des Arbeitslosengeldes für eine gewisse Zeit gestrichen wurde. Er legte dagegen Beschwerde ein und bekam vom Bundesverwaltungsgericht Recht - demnach sei aggressives Verhalten den Trainern zumutbar und dürfe nicht zu Sanktionen führen.
"Aggressives Verhalten geht oft mit Jobverlust einher"
"Wir tun alles in unserer Macht stehende, um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bedrohungen jeglicher Art und Übergriffen zu schützen", meint Lackinger. „Daher werden wir als private Bildungseinrichtung unabhängig vom Paragrafen 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes auch weiterhin unserer Hausordnung entsprechend Personen, die aggressives Verhalten an den Tag legen oder andere Menschen bedrohen, vom Unterricht ausschließen und mit einem Hausverbot belegen.“
AMS-Vorstand Johannes Kopf gab zuvor via Facebook-Posting bekannt, man würde das Urteil "im Detail prüfen". Sozial abweichendes oder aggressives Verhalten, aber auch gewisse psychische Krankheitsbilder würden oft mit Jobverlust einhergehen - die Arbeit der AMS-Mitarbeiter sei daher oft auch psychisch sehr herausfordernd, weswegen das Unternehmen in "organisatorische, bauliche und sonstige Sicherheitsmaßnahmen" investiere.
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