Gerichtsurteil: Aggressives Verhalten in AMS-Kursen zumutbar

Themenbild: AMS Wien für Jugendliche / Arbeitslosigkeit / Arbeitsmarkt
Mann war nach Drohungen in Fortbildungsmaßnahme Bezug des Arbeitslosengeldes gesperrt worden.

Aggressives Verhalten in Kursen des AMS ist laut Bundesverwaltungsgericht (BVwG) den Trainern zumutbar und nicht zwangsläufig ein Grund für Sanktionen. Ein Mann hatte seine Fortbildung mit Drohungen gestört, weswegen er ausgeschlossen und ihm der Bezug des Arbeitslosengeldes für eine gewisse Zeit gestrichen wurde. Er legte Beschwerde ein und bekam laut Erkenntnis, das der APA vorliegt, Recht.

Konkret ist das Aussetzen des Bezuges in Paragraf 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes geregelt. So kann etwa eine vorübergehende Sperre verhängt werden, wenn die Teilnahme bei den vermittelten Kursen verweigert wird. Weiter heißt es aber auch: Wenn die arbeitslose Person den Erfolg der Maßnahme vereitelt, so verliert sie zumindest für sechs Wochen den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das kann etwa die Störung eines Kurses zur Fortbildung sein.

Kursteilnehmer fühlten sich bedroht

Im vom BVwG behandelten Fall wurde ein Kurs eines Trägervereins massiv gestört, Kursteilnehmer fühlten sich bedroht. Dennoch scheint laut BVwG der Ausschluss aus der Maßnahme "eine übereilte Entscheidung der Clearingtrainerinnen gewesen zu sein", heißt es in dem Erkenntnis. Es sei davon auszugehen, "dass die Trainerinnen mit solchen Personen umzugehen vermögen, zumal der Beschwerdeführer sicher nicht der erste war, der sich unangemessen verhalten hat".

Weiters führt das BVwG ins Rennen, dass sich der Mann schnell wieder beruhigt habe - "einer Weiterführung des Kurses stand somit nach Ansicht des erkennenden Senats nichts entgegen". Auch die "Notwendigkeit des Ausschlusses" sei "nicht ersichtlich", da zumindest versucht werden hätte müssen, den Beschwerdeführer "wieder in die Gruppe zu integrieren".

Hartinger-Klein will Urteil prüfen

In einer ersten Reaktion meinte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ), man werde sich das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts "genau ansehen und prüfen". "Die Rechtsprechung stellt für uns eine völlig neue Situation dar." Grundsätzlich stellte Hartinger-Klein gegenüber der APA fest: "Bedrohungen von Mitarbeitern des AMS, Trainern und Kursteilnehmern sind für mich nicht hinnehmbar." Nicht als Aufgabe des AMS sieht die Sozialministerin die Durchführung von nicht arbeitsspezifischen Deutschkursen.

 

Kopf für differenzierte Sichtweise

AMS-Sprecherin Beate Sprenger sagt dazu, dass es "durchaus sinnvoll" sei, "die Ressourcen des AMS auf Arbeitsmarktvermittlung zu konzentrieren". Johannes Kopf, AMS-Vorstand, betont auf seinem Facebook-Profil, dass Jobverlust mit Existenzängsten und umgehrt psychische Krankheitsbilder und aggressives Verhalten mit Arbeitslosigkeit verbunden seien. Deshalb sei die Arbeit in den Geschäftststellen des AMS auch für die Mitarbeiter herausfordernd.

Trainer müssten „schwierige, gelegentlich als bedrohlich empfundene Situationen“ meistern oder „einfach zum Beispiel verzweifelten Menschen wieder Hoffnung“ machen, so Kopf. Zur Unterstützung würden das AMS und die Schulungsbetriebe „viel in unterschiedlichste Maßnahmen wie Mitarbeiterschulungen zur deeskalierenden Gesprächsführung, organisatorische, bauliche und sonstige Sicherheitsmaßnahmen sowie die Gestaltung von Warteräumen“ investieren.

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