Drohnen: Die neue Gefahr der Lüfte

Gefährliche Begegnungen in luftiger Höhe. Ein Zusammenstoß zwischen Drohne und Flugzeug könnte schlimme Folgen haben
Unbemannte Flugobjekte in London haben weite Teile des Flugverkehrs in Westeuropa lahmgelegt.

Mit ein paar Griffen an einer Fernbedienung haben Unbekannte den Flugverkehr in Westeuropa derart sabotiert, dass mehrere Zehntausend Passagiere festsaßen. Drohnen über den Start- und Landepisten haben Mittwochabend den siebentgrößten Flughafen Europas, London-Gatwick, lahmgelegt. Die Sperre dauerte auch am Donnerstag weiter an. Flugverspätungen, Verschiebungen und Absagen auf den meisten internationalen Airports waren die Folge. Die Regierung Großbritanniens verurteilte den „Sabotageakt“ als vorsätzlichen Angriff auf den Flugverkehr.

Betroffen von der Gatwick-Sperre war auch der heimische Flugverkehr. In Wien-Schwechat, Salzburg und Innsbruck wurden mehrere Flüge von und nach London gestrichen.

Auch wenn sich die Zahl der Zwischenfälle in Österreich bisher in Grenzen hält, bereitet das Thema Drohnen der Flugsicherheitsbehörde Austro Control immer wieder Kopfzerbrechen. „Wir hatten bisher mit Passagiermaschinen vielleicht eine Handvoll Vorfälle pro Jahr. Zum Glück haben wir ein ziemlich strenges Regulativ, was das Steuern von Drohnen betrifft“, erklärt Markus Pohanka von der Austro Control.

Am Flughafen Wien-Schwechat ist es zuletzt im vergangenen August zu einer brenzligen Situation gekommen. Ein Airbus A320 der Austrian Airlines ist beim Landeanflug einem unbemannten Flugobjekt in einer Höhe von etwa 5000 Fuß – beziehungsweise 1500 Metern – gefährlich nahe gekommen. Der Kapitän der Maschine machte die Drohne in etwa 200 Metern Entfernung am Himmel ausfindig. Zu einem Zusammenstoß kam es nicht.

Funkspruch

Nachdem die Austro Control nach dem Funkspruch des AUA-Kapitäns sofort Anzeige bei der Polizei erstattet hatte, wurden noch Streifen in das Fluggebiet der Drohne geschickt. Ausgeforscht konnte jedoch niemand werden.

Laut Polizei ist es davor am 9. Oktober und am 9. Dezember 2017 zu ähnlichen Zwischenfällen über Schwechat gekommen. Ein großes Gefahrenpotenzial in den unbemannten Flugobjekten sieht vor allem die Flugrettung. „Für uns ist es deswegen so gefährlich, weil wir überall landen, nicht nur auf Flughäfen. Außerdem bewegen wir uns in derselben Höhe wie die Drohnen“, erklärt Ralph Schüller von der ÖAMTC-Christophorus-Flotte.

Besonders Drohnen ab einem Gewicht von rund 250 Gramm können beim Aufprall bereits die Cockpitscheibe eines Eurocopter-Hubschraubers der Flugrettung durchschlagen. „Wenn der Pilot dadurch außer Gefecht gesetzt wird, wären die Folgen verheerend“, sagt Schüller.

Drohnen: Gesetze werden oft missachtet

152 Behinderungen

Situation in Deutschland

Während es in Österreich pro Jahr etwa zwischen fünf und zehn gefährliche Annäherungen zwischen Drohnen und Verkehrsflugzeugen kommt, ist diese Zahl in Deutschland um ein Vielfaches höher. 2018 wurden im deutschen Luftraum 3,236 Millionen Verkehrsflüge registriert. Laut Zahlen der Deutschen Flugsicherung (DFS) wurden
bis einschließlich November 152 Behinderungen durch Drohnen gemeldet. Im bisherigen Rekordjahr 2017 waren es 88 Fälle. In Deutschland sind Drohnenflüge über sensiblen Geländen wie  dem Start- und Landebereich an Flughäfen verboten. Dort, wo es erlaubt ist, müssen die Geräte während des Fluges grundsätzlich in Sichtweite bleiben.

Strafen bis zu 22.000 Euro

Recht. Wer Drohnen fliegt, sollte wissen, in welche Kategorie sie fallen

Zwischen 50.000 und 100.000 Drohnen gibt es  in Österreich laut Schätzungen der Wiener Städtischen Versicherung. Die Hälfte der Drohnenkäufer kennt die gesetzlichen Vorgaben aber  nicht, ergab eine Befragung der Versicherung.

Keine Bewilligungspflicht Bei Spielzeugdrohnen ist keine luftfahrtrechtliche Bewilligung notwendig. Diese Drohnen dürfen zwar über eine Kamera verfügen, allerdings weder mehr wiegen als 250 Gramm, noch höher als 30 Meter fliegen können.
Bewilligungspflichtig Sobald die Drohne schwerer ist als 250 Gramm oder eine Flughöhe von 30 Metern überschreitet, benötigt sie eine luftfahrtrechtliche Bewilligung. Das Mindestalter für den Betrieb beträgt 16 Jahre. Eine Haftpflichtversicherung ist notwendig. Drohnen bis 150 Kilogramm dürfen nur mit Sichtkontakt bis zu einer Höhe von 150 Metern verwendet werden. Es  gibt strenge Richtlinien bezüglich des Fluggebiets.  

Strafen Wer  keine Bewilligung einholt, muss mit einer Strafe in Höhe von bis zu 22.000 Euro rechnen. Wenn der Pilot zusätzlich über ein Gebiet fliegt, das er nicht überfliegen darf, drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Datenschutz Generell müssen alle Drohnenpiloten auf den Datenschutz der Gefilmten achten.   

Gebiete  Die Austrocontrol bietet eine App für Österreich an: „Dronespace“ zeigt mithilfe von Ortungsdiensten an, wo genau man fliegen darf und wo nicht. Benutzer erhalten generelle Information zur Bewilligungspflicht. 

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