Drogenplantage in Salzburg ausgehoben: Vier Beschuldigte vor Gericht

CBD wird aus der Cannabis-Pflanze gewonnen
Laut Anklage kriminelle Vereinigung gegründet, um Cannabis gewinnbringend zu verkaufen. Das Urteil wurde gesprochen.

Nach der Aushebung einer professionellen Indoor-Drogenplantage im Februar 2021 im Tennengau sind am Dienstag vier Angeklagte wegen Drogenhandels und weiterer Suchtgiftdelikte in Salzburg vor Gericht gestanden.

Ein 48-Jähriger und ein 36-Jähriger erhielten jeweils zwei Jahre teilbedingte Haft, davon acht Monate unbedingt. Ein 27-Jähriger kassierte zweieinhalb Jahre, davon zehn Monate unbedingt, und eine 25-jährige Frau bekam eine Diversion. Sie zeigten sich teils geständig.

Kriminelle Vereinigung

Laut Anklage haben die deutschen Staatsbürger eine kriminelle Vereinigung gegründet, um Cannabiskraut und Cannabisharz gewinnbringend zu verkaufen. Die drei Männer wurde im Sinne der Anklage schuldig gesprochen. Der Strafrahmen betrug nicht mehr von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft, sondern laut dem Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Peter Egger, bis fünf Jahre Haft, weil der Anbau von Cannabis vorwiegend zur Finanzierung des Eigenbedarfs erfolgt sei.

Die junge Frau wurde weitgehend freigesprochen und erhielt letztlich eine Diversion in Form einer vorläufigen Einstellung des Strafverfahrens unter Bestimmung einer Probezeit von zwei Jahren. Die Urteile des Schöffensenats unter Vorsitz von Richter Philipp Grosser sind rechtskräftig.

Verbotene Waffen

Die Staatsanwaltschaft Salzburg grenzte den Tatzeitraum von 1. Mai 2020 bis zur Hausdurchsuchung am 10. Februar 2021 ein. Sichergestellt wurden 37 Cannabispflanzen, rund fünf Kilo Cannabisblüten, 650 Gramm Cannabisharz, 25 Gramm Kokain, 34 Fläschchen LSD-Tropfen und eine kleine Anzahl an Ecstasy-Tabletten und MDMA.

Auch verbotene Waffen wurden gefunden, darunter ein Revolver. Deshalb wird dem erstangeklagten 48-Jährigen auch ein Vergehen nach dem Waffengesetz angelastet. Die Polizei bezifferte damals den Wert der konfiszierten Gegenstände mit rund 100.000 Euro.

Großer finanzieller Aufwand

Im November 2019 zog der 36-jährige Zweitangeklagte, der als „Kopf“ der „Bande“ galt, von Deutschland nach Salzburg, und mit ihm auch seine Freundin, die viertangeklagte 25-Jährige, sowie der 27-jährige Drittangeklagte. Sie mieteten in Oberalm im Bezirk Hallein ein Einfamilienhaus. Im März darauf folgte auch der 48-jährige Erstangeklagte nach. „Bereits im Winter 2019/20 entschlossen sich die Angeklagten dazu, eine Cannabisplantage zu betrieben“, heißt es in der Anklageschrift.

Zu diesem Zeitpunkt hätten die Beschuldigten die kriminelle Vereinigung gegründet, um eine möglichst große Menge Cannabiskraut und Cannabisharz zu erzeugen und es in den Verkehr zu setzen.

Der finanzielle Aufwand war groß. Es musste auch die 2.000 Euro hohe Monatsmiete für das Haus refinanziert werden. Im Keller wurde im Laufe der Monate eine professionelle Aufzuchtanlage errichtet, mit automatisierten Bewässerungs- und beweglichen Belichtungsanlagen und einer Klimaanlage, damit der Cannabisgeruch nicht nach außen dringen konnte.

"Gärtner"

Der 48-jährige Erstangeklagte soll um ein Monatsgehalt von 1.000 Euro als „Gärtner“ eingestellt worden sein. Er zeigte sich beim Prozess „zur vorliegenden Anklage vollinhaltlich geständig“, wie sein Verteidiger Kurt Jelinek erklärte. „Er bedauert, was vorgefallen ist.“ Mehr werde der damals drogenabhängige Mann, der seit zwei Jahren kein Heroin mehr konsumiere, nicht sagen. Der Beschuldigte, der zuletzt als Ordner für einen Sicherheitsdienst tätig war, hat in Deutschland eine Vorstrafe wegen Anbaus von Cannabispflanzen.

Der 36-jährige Zweitangeklagte, der zuletzt ein Handelsunternehmen gründen wollte, ist in Deutschland schon mehrmals wegen Drogendelikten verurteilt worden. „Er war schwer heroinsüchtig, er ist bereits mit 15 Jahren in Heroinkreise geraten. Er war aber immer bemüht, davon wegzukommen“, sagte sein Verteidiger Franz Essl. „Die Vorstrafen sind im überwiegenden Ausmaß seiner Suchtgiftabhängigkeit geschuldet. Er ist fünfmal vorbestraft wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmittel.“

In welchen Umfang der Cannabisanbau im Tennengau erfolgt sei und ob tatsächlich eine kriminelle Vereinigung vorliege, das habe das Gericht zu prüfen. Sein Mandant habe das Cannabis jedenfalls zum Eigengebrauch konsumiert.

Sucht finanzieren

„Alles, was in der Anklageschrift steht, stimmt“, fasste der Verteidiger des drittangeklagten 27-Jährigen zusammen. Der Anwalt gab zu bedenken, dass „alles an Suchtgift sichergestellt wurde“, und beantragte eine milde Strafe. Das Motiv seines Mandanten sei gewesen, die Sucht zu finanzieren. Der Anbau habe zur Deckung des Einkommens gedient. „Was überbleibt, hätten die verraucht.“ Eine kriminelle Vereinigung sei das aber keine gewesen. „Es war ein freundschaftlicher Zusammenschluss von ein paar Kiffern.“

Die bisher unbescholtene viertangeklagte 25-Jährige hat laut ihrem Verteidiger in ihrer Vergangenheit nie etwas mit Drogen zu tun gehabt. Die junge Frau habe ihrem Freund, dem Zweitangeklagten, helfen wollen, in Österreich ein neues Leben aufzubauen. Sie habe dann zwar gewusst, dass es im Keller des Hauses eine Anlage gab, und auch zugestanden, dass sie die Pflanzen ab und zu gegossen hat, von dem Ausmaß der kontinuierlich erweiterten Anlage habe sie aber keine Ahnung gehabt.

„Sie war nicht in den Aufbau, die Finanzierung und den Betrieb involviert und sie war kein Mitglied einer kriminellen Vereinigung.“

Datenauswertung

Wie Staatsanwalt Marcus Neher erläuterte, basiere die Anklage neben der Sicherstellung der Drogenplantage im Wesentlichen auf den Angaben des Erstangeklagten, der Datenauswertung aus WhatsApp-Nachrichten und der Telekommunikation. Thema sei das Anpflanzen von Cannabiskraut zur Suchtgifterzeugung gewesen. Was die Drogendelikte betrifft, warf der Staatsanwalt den Angeklagten Suchtgifthandel, Vorbereitung zum Suchtgifthandel und unerlaubten Umgang mit Suchtgiften vor.

Die drei männlichen Angeklagten befinden sich seit Februar in Untersuchungshaft. Einer der Beschuldigten ist als Organisator von Kundgebungen gegen die von der Bundesregierung verhängten Corona-Maßnahmen öffentlich in Erscheinung getreten.

Kommentare