Drei Monate Haft: Becherwerfer stört primär das Sturm-Urteil

Drei Monate Haft: Becherwerfer stört primär das Sturm-Urteil
Grazer sieht Gerichtsentscheid sportlich, nicht aber das Stadionverbot beim Lieblingsklub.

Jener 34-jährige Steirer, der im August 2018 beim Fußball-Europa-League-Spiel Sturm Graz gegen Larnaka Schiedsrichter-Assistent Frederik Klyver aus Schweden mit einem gefüllten Hartplastik-Bierbecher am Kopf getroffen hatte, wusste wohl, dass er dieses Match vor dem Bezirksgericht Hermagor nicht gewinnen konnte. Viel mehr schmerzt jedoch das Stadionverbot, das Sturm Graz gegen ihn ausgesprochen hat. „Wenn die das durchziehen, wäre es fatal“, erklärte er in einem Prozess, der durchaus ungewöhnlich verlief.

Das begann beim Verhandlungsort: Hermagor wurde gewählt, weil der Angeklagte im März 2018, also vor der Tat in Graz, am Nassfeld mit seiner 30-jährigen Grazer Lebensgefährtin vier Paar Skier gestohlen hatte. So drängten sich am Freitag rund 30 Menschen in den kleinen Verhandlungssaal 7 in Hermagor – die Hälfte davon Medienvertreter, waren die Bilder vom blutenden Linienrichter, der eine Rissquetschwunde erlitten hatte, doch um die Welt gegangen.

„Ich hatte vier Bier und zwei Spritzer intus und war frustriert vor der Leistung Sturms. Daher der Becherwurf. Aber treffen wollte ich den Liri nicht“, so der Angeklagte. Dann sei er geflüchtet, weil andere Fans auf ihn zugestürmt seien. Als ihn die Polizei gefasst habe, hätte er eh gleich alles gestanden und inzwischen dem Schiedsrichter 800 Euro Schadenersatz überwiesen.

Nicht-Nobelpreisträger

Sein Mandant habe falsch abgeschätzt, wie ein gefüllter Bierbecher fliegen würde, argumentierte die Verteidigung. Immerhin sei der 34-Jährige ein „Nicht-Nobelpreisträger“ und „Langsamentwickler“. Die Staatsanwaltschaft machte darauf aufmerksam, dass sich zumindest die kriminelle Karriere des Grazers beachtlich entwickelt hätte. 34 Monate an Strafen sind offen, bedingt auf fünf Jahre. Aus Betrugsdelikten und einem Vorfall aus dem Jahre 2015 in Salzburg: Beim Spiel gegen Sturm hatte der Steirer mit einem Knallkörper einen Fan verletzt. Die Folge: seitdem Stadionverbot in Salzburg. Und nun „lebenslang“ in Liebenau? „So steht’s leider im Brief von Sturm, aber ich bin ja Fan seit meiner Kindheit, habe 500 Spiele gesehen.“

Das Urteil wegen Diebstahls und vorsätzlicher fahrlässiger Körperverletzung nahm er wie erwähnt fast freudig auf. Sturm wird die Ansprüche aus dem Eklat erst geltend machen, wenn die UEFA eine Strafe gegen den Klub ausspricht. Weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil gegen den Becherwerfer nicht rechtskräftig. Seine Lebensgefährtin kam übrigens wegen des Diebstahls mit einer Diversion davon.

Drei Monate Haft für "Becherwerfer"

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