Diskussion in der Donaustadt: Sollen Kinder oder Hunde eingezäunt werden?

Der erste Vorschlag sah vor, die hundefreien Areale einzuzäunen. Volksanwältin Gaby Schwarz fordert eine Evaluierung des Konzepts.
Drei Hunde spielen auf einer grünen Wiese im Park.

Der Badeteich Süßenbrunn in der Donaustadt ist zum Teilen da: Fußgänger, Läufer, Kinder und Hunde sind auf dem 60.000 Quadratmeter großen Areal unterwegs – und auch willkommen. Seit einiger Zeit aber steht diese Grünfläche im Zentrum einer Diskussion. Nämlich der, ob der Kinderspielplatz oder die Hundezone eingezäunt werden soll.

Derzeit ist die Grünfläche im Herbst und Winter eine Hundefreilaufzone. Von Mai bis September ist ein schmaler Streifen als Hundeverbotszone definiert, allerdings ohne Umzäunung. Zwischen Familien und Hundebesitzern ist es in den vergangenen Jahren aber immer wieder zu Konflikten gekommen.

Diesen Jänner legte die MA 42 (Wiener Stadtgärten) schließlich einen Plan vor: die Ausweisung von zwei eingezäunten Hundeverbotszonen. Sprich: Zwei Areale, in denen Hunde nicht erlaubt sind, sollen eingezäunt werden, der Rest des Grundstücks soll für Hunde zugänglich bleiben. Statt der Hunde soll also unter anderem der Spielplatz eingezäunt werden.

Bei der Volksanwältin Gaby Schwarz trifft dieser Vorschlag auf Unverständnis. „Einen Kinderspielplatz einzuzäunen, zu dem man nur durch die Hundefreilaufzone kommt, kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein“, teilt sie in einer Aussendung mit. Sie fordert, dass eine „großzügige eingezäunte Hundefreilaufzone“ geschaffen wird.

Ähnliches hört man aus der Bezirksvorstehung. „Die Umzäunung einer hundefreien Zone, so wie sie bislang geplant war, wird seitens des Bezirksvorstehers abgelehnt.“ Zu dieser Variante werde es nicht kommen, eine neue Lösung werde derzeit ausgearbeitet, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme.

Kartenausschnitt mit Süßenbrunn, Wagramer Straße und Lage des Badeteichs Süßenbrunn im Nordosten Wiens.

In Abstimmungsphase

Gegen eine Neubewertung des Projekts hat auch die Theresianische Akademie prinzipiell nichts einzuwenden. Als Grundstückseigentümerin stellt die Akademie zwar das Areal der Öffentlichkeit zur Verfügung, gepflegt wird die Grünfläche allerdings von der MA 42. Die Stiftung habe schon im Dezember der Errichtung eines Zaunes auf dem Gelände zugestimmt und auch gegen den Plan, zwei eingezäunte Hundeverbotszonen auszuweisen, keinen Einwand erhoben, berichtet eine Sprecherin. „Sollten sich die Konfliktparteien auf neue Pläne einigen, werden wir diese nach Übermittlung durch die MA 42 selbstverständlich prüfen.“

Von einer der „Konfliktparteien“, nämlich den Wiener Stadtgärten, heißt es, dass sie sich „aktuell mit allen beteiligten Stellen noch in der Abstimmungsphase hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise befinden“. Weitere Informationen will man deshalb derzeit nicht übermitteln, so eine Sprecherin auf KURIER-Anfrage.

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