Ex-Polizist ist schwul: Weniger Pension

Der 1974 wegen seiner sexuellen Orientierung pensionierte Beamte bekam vor Gericht recht: Behörden müssen nun seine Forderung nach Entschädigung prüfen.

Helmut Schön (Name geändert), heute 70, bekommt Monat für Monat eine um 25 Prozent gekürzte Mini-Pension. Weshalb? Weil der Ex-Polizist homosexuell ist.

Im Jahr 1971 wurde der Anti-Homosexuellen-Paragraf eingeführt. Der Gesetzgeber brauchte bis 2002, um den Artikel abzuschaffen. Ein 20-jähriger Mann durfte ein Verhältnis mit einer 17-Jährigen haben. Handelte es sich jedoch um einen Mann und einen männlichen 17-jährigen Jugendlichen, dann drohte dem Erwachsenen eine Haftstrafe.

Rund tausend Personen sind in diesem Zeitraum verurteilt worden. Helmut Schön ist einer von ihnen, der noch heute unter den Folgen leidet. Jetzt erzielte er einen großen Etappensieg: Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte zwei Beschwerden seines Anwalts Helmut Graupner.

Existenzvernichtend

Der Reihe nach: Im September 1974 verurteilte das Wiener Straflandesgericht den damals schon mehrfach belobigten, 32-jährigen Revierinspektor, weil er versucht (!) haben soll, ein Verhältnis mit einem noch nicht Volljährigen einzugehen. Das Urteil war existenzvernichtend. Eine Disziplinarkommission versetzte den jungen Beamten in den Ruhestand. Sie sprach von einer der „schwersten Pflichtverletzungen, die ein Beamter überhaupt begehen kann“. Seine Pension errechnete sich aus zehn Dienstjahren, abzüglich 25 Prozent, quasi als Bestrafung. Der Bescheid ist noch heute rechtsgültig.

Graupner: „Wir wollen aber, dass die Diskriminierung aufhört.“ Der Jurist berief sich auf die Anti-Diskriminierungsrichtlinie der EU und verlangte für Schön zweierlei: vom Innenministerium rund vier Jahresgehälter, die Schön nach Abschaffung des Paragrafen bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2006 als langgedienter Polizist verdient hätte; für die Zeit ab 2006 jene Pension, die ihm ohne Verurteilung zustehen würde – in beiden Fällen abzüglich der Mini-Pension. Überdies fordert er 50.000 Euro Schadenersatz.

Beide Ministerien hatten das Ansuchen abgeschmettert. Nach der erfolgreichen Beschwerde Graupners beim Verwaltungsgerichtshof ist der Ball wieder bei den Behörden, die nun erneut die Forderungen prüfen müssen.

Für den 70-Jährigen, erzählt Graupner, geht es um Gerechtigkeit und eine Wiedergutmachung. „Er möchte seine Rehabilitierung noch erleben.“

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