Die Schattenseiten der Solar-Revolution

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Warum sich nicht alle Mietshäuser zur gemeinschaftlichen Stromproduktion eignen

Häuslbauer können sich schon seit Jahren dafür entscheiden, einen Teil ihres Strombedarfs mit Solaranlagen am eigenen Dach abzudecken. Die Kleine Ökostromnovelle im vergangenen Herbst hat diese Möglichkeit auch für die Bewohner von Mehrparteienhäusern eröffnet. In jeder größeren Stadt warten nun tausende Quadratmeter Dachflächen auf ihre Erschließung – könnte man meinen.

Das erste Projekt Tirols konnte etwa nur umgesetzt werden, weil die Wohnanlage und damit auch das Dach saniert wurde. So konnte die notwendige Tragfähigkeit für die Fotovoltaikanlage hergestellt werden. Die ist bei vielen älteren Dächern nicht gegeben, weil die heute mehr Schneelast aushalten müssen, als früher vorgeschrieben wurde – und somit ohne Eingriff keine zusätzlichen Lasten stemmen können.

Die Normen wurden verschärft, nachdem im bayerischen Bad Reichenhall 2006 eine Eishalle unter dem Druck von Tonnen von Schnee eingestürzt war. Das Errichten von Solaranlagen auf Wohnblöcken ist somit praktisch nur auf Neubauten oder im Zuge von Dachsanierungen möglich.

Nur mit Digital-Messgerät

Voraussetzung für eine Gemeinschaftsanlage ist zudem ein Smart Meter oder ein vergleichbares Messgerät. Die Netzbetreiber arbeiten derzeit an der österreichweiten Umsetzung.

Auch rechtlich ist die Realisierung der Anlagen auf Neubauten einfacher. „Die Beteiligung wird mit dem Mietvertrag unterschrieben“, erklärt Vera Liebl vom Interessensverband Photovoltaik Austria. Sind bereits alle Mieter eingezogen, müsse die Teilnahmezustimmung nachträglich eingeholt werden – und das bedeute einen Mehraufwand.

Berechnungen von Photovoltaik Austria zufolge würde sich der Ausbau der Gemeinschaftskraftwerke aber lohnen. Der Verband schätzt, dass damit in den nächsten Jahren 10 bis 15 Megawatt, langfristig 35 Megawatt pro Jahr gehoben werden können. Das entspricht einer Leistung, mit der 18.000 Wohnungen mit Strom versorgt werden können.

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