Die Live-Überwachung durch die Polizei kommt

Die Live-Überwachung durch die Polizei kommt
Das Innenministerium will umfassenden Zugriff auf die Kameras im öffentlichen Raum.

Die Wiener Linien erhielten vor Kurzem die Aufforderung, die Bilder aus ihren Live-Überwachungskameras der Polizei zur Verfügung zu stellen. Der Sprecher der Wiener Verkehrsbetriebe, Daniel Amann, bestätigte dem KURIER, dass man mit dem Innenministerium diesbezüglich in Kontakt stehe.

Wie der Standard berichtet, ging das Schreiben mit ebendieser Aufforderung auch an Gemeinden und Spitäler im ganzen Land. Außerdem wurden die ÖBB und andere Institutionen mit öffentlichem Versorgungsauftrag um Rückmeldung gebeten. Beantwortet werden soll, wie ein Zugriff auf ihre Live-Bilder technisch zu ermöglichen wäre und was das Ganze kosten soll. Bis zum 28. September wollen die Landespolizeidirektionen Antworten. Initiiert wurde die Maßnahme durch das Innenministerium ( BMI). Die gesetzliche Grundlage wurde in der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes, die die Regierung im Frühjahr beschlossen hat, verankert.

Wer wird überwacht?

Laut Innenministerium soll die Maßnahme in konkreten Anlassfällen angewendet werden. „Es geht dabei nicht um die ständige Beobachtung der Bevölkerung“, sagt BMI-Sprecher Christoph Pölzl. Als positives Beispiel für die Nutzung von Live-Kamerabildern, führt das BMI auf KURIER-Anfrage den Terroranschlag in London im Juni letzten Jahres an, bei dem die Attentäter durch Videoaufnahmen identifiziert und schnell festgenommen werden konnten.

Wo wird mitgefilmt?

Live-Überwachungskameras sind bei vielen Unternehmen wie den ÖBB oder den Wiener Linien schon jetzt im Einsatz. Die Polizei soll im Notfall Straßen, Bahnhofsvorplätze und andere öffentliche Bereiche live überwachen können, um sich ein Lagebild zu machen.

Wie soll das System technisch funktionieren?

Laut BMI werden kriminaltechnisch relevante Videoaufnahmen derzeit nur auf Datenträgern an die Polizei übermittelt. Dieses System sei jedoch veraltet, weswegen das Ministerium an einer für alle Betreiber nutzbaren Plattform arbeitet. Die Aufforderung an die öffentlichen Einrichtungen sei erfolgt, weil das Ministerium noch gar nicht wisse, mit welchen Datenmengen man rechnen muss.

Was sagen die Kritiker?

Schon beim Beschluss der Gesetzesnovelle hagelte es Kritik von Datenschützern. Der Gesetzestext sei ungenau formuliert und würde Missbrauch möglich machen. Nikolaus Scherak, stellvertretender Klubobmann der Neos, hat eine parlamentarische Anfrage gestellt. Seine Befürchtung: „Das sind erste Schritte hin zum Überwachungsstaat. Ich verstehe nicht, warum gerade Herbert Kickl, der sich früher immer gegen einen Überwachungsstaat ausgesprochen hat, jetzt diese Maßnahme gutheißt.“ Unter anderem soll der Innenminister erklären, was konkret „ein Anlassfall“ sei und wie der Missbrauch der Aufnahmen verhindert werden kann.

Wann darf die Polizei mitfilmen?

Im Moment ist für den Zugriff auf Überwachungskameras ein richterlicher Beschluss notwendig. Für die Überprüfung von Live-Bildern soll künftig die Verständigung eines Rechtsschutzbeauftragten erforderlich sein. Im BMI ist derzeit eine Person mit dieser Aufgabe betraut. Ob möglicherweise auch Polizisten auf den Inspektionen Zugriff haben werden, muss laut Christoph Pölzl noch evaluiert werden. In der derzeitigen Projektphase soll auch das Budget für die geplante Überwachungsmaßnahme festgelegt werden. Im Moment sind für die Erhebung noch keine Budgetmittel notwendig.

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