Was sich mit der Juli-Lockerung alles geändert hat
Der 1. Juli bringt ein weitreichendes Ende der Maskenpflicht und die Rückkehr der Nachtlokale. Gleichzeitig werden jedoch auch die wirtschaftlichen Corona-Hilfen weniger.
Etliche Österreicherinnen und Österreicher haben lange darauf gewartet, andere sind aufgrund der noch immer nicht vollständig besiegten Corona-Pandemie skeptisch - doch die Bundesregierung hat bereits vor knapp drei Wochen weitreichende Öffnungsschritte ab 1. Juli beschlossen.
Es sind die wohl breitesten Lockerungen seit Beginn der Pandemie im März 2020, was deren Auswirkungen auf unser tägliches Leben betrifft. Gleichzeitig schraubt die Regierung aber auch die finanziellen Hilfszahlungen langsam zurück.
Was ist also ab heute alles anders - sowohl im alltäglichen, als auch im wirtschaftlichen Bereich? Ein Überblick:
Das ändert sich im täglichen Leben
Lockerungen trotz Delta, und obwohl die Zahlen wieder steigen werden
Die zweite Covid-Öffnungsverordnung erfreut viele Menschen: Sie bringt weitreichende Lockerungen in Österreich, die ab heute, Donnerstag, gelten. Das Alltagsleben betreffend ändert sich ab heute also Folgendes:
Geänderte Maskenpflicht
Zwei Punkte sind nun neu: Wo die 3-G-Regel gilt, fallen die Masken zur Gänze. Wo sie noch getragen werden müssen, reicht wieder der einfache Mund-Nasen-Schutz (auch aus Stoff) statt der seit 25. Jänner verpflichtenden FFP2-Masken. Das betrifft alle Sparten des Handels (z. B. Supermarkt, Schuhgeschäft, Trafik), den Gesundheitsbereich (z. B. Apotheken, Arztpraxen), Behörden, Museen, Bibliotheken. Ebenso gilt dies für öffentliche Verkehrsmittel bzw. Taxis oder Seilbahnen (auch in Haltestellen). Strengere Regeln sind möglich, so können Spitäler oder Heime weiterhin FFP2-Masken vorschreiben.
Getest, genesen, geimpft
Die 3-G-Regel greift, wo viele Menschen aufeinandertreffen. Getestet, genesen oder geimpft gilt für jegliche Art der Gastronomie (die keine coronabedingte Sperrstunde mehr hat, zuletzt 24 Uhr) und in Freizeit- und Kultureinrichtungen (z. B. Kinos, Fitnesscenter, Tierparks, Tanzschulen, Oper). Ebenso bei körpernahen Dienstleistern (Friseursalons) sowie bei Sportveranstaltungen (passiv als Zuschauer im Stadion, aktiv als Läufer beim Marathon), in Reisebussen und auf Ausflugsschiffen.
Geöffnete Nachtgastronomie
Die Nachtgastronomie schloss als erste, nun macht sie sie als letzte Branche wieder auf: Diskotheken oder Bars dürfen wieder öffnen, allerdings vorerst nur mit höchstens 75 Prozent Auslastung. Wie in allen Bereichen der Gastronomie gilt auch hier Registrierungspflicht.
Geschrumpfter Abstand
Der Babyelefant hat ausgedient, es gibt keinen vorgeschriebenen Mindestabstand zwischen Menschen mehr, zuletzt betrug er einen Meter. Auch die Quadratmeterbeschränkung in Geschäften fällt.
Grüß Dich-Bussi
Mehr als ein Jahr lang aus Sicherheitsgründen verpönt und wegen es Mindestabstands sogar rechtlich sanktionierbar, kehrt die Höflichkeit wieder zurück: Händeschütteln und ein Begrüßungsbussi sind "möglich, wenn auch je nach Situation nicht empfohlen", heißt es aus dem Sozialministerium.
Gruppen
Veranstaltungen sind unbegrenzt durchführbar. Ab 100 Teilnehmern muss die Feier bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden, ab 500 muss die Behörde bewilligen. Es gilt die 3-G-Regel.
Das ändert sich bei den Corona-Hilfen
Die Öffnungen und Erleichterungen angesichts gesunkener Infektionszahlen schlagen sich auch im Finanz- und Wirtschaftsbereich nieder. Die Corona-Hilfen werden ab Juli schrittweise zurückgefahren. Somit gelten ab heute folgende Änderungen:
Gekürzt
Bei der Kurzarbeit gibt es ab jetzt zwei Modelle. Einerseits eine unveränderte Variante für besonders betroffene Unternehmen und andererseits ein Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe. AMS-Chef Johannes Kopf erwartet durch das Auslaufen der Corona-Kurzarbeitsphase 4 keinen deutlichen Anstieg der Arbeitslosenzahlen. "Ich begrüße, dass wir schrittweise aussteigen", sagt Kopf dazu.
Gestundet
Auch die im Zuge der Coronakrise gewährten Steuerstundungen für Unternehmen laufen jetzt aus. Eine allfällig benötigte Ratenzahlung musste über Finanz-Online bis 30. Juni beantragt werden. Das Ratenzahlungsmodell gilt für alle, bei denen mehr als die Hälfte der Steuerrückstände nach dem 15. März 2020 fällig geworden sind. Die Steuerschuld kann dann innerhalb der kommenden 36 Monate abgestottert werden. Darüber hinaus gibt es in einer "Safety-Car-Phase" die Möglichkeit, in den ersten drei Monaten nur einen Minimalbetrag zu zahlen "falls es die persönliche Liquiditätssituation erfordert", so die Finanz.
Gependelt
Mit etlichen Neuerungen wartet der Juli auch im Verkehrsbereich auf. Freuen werden sich Pendler, die Öffis benutzen. Sie bekommen ein steuerliches Zuckerl, das es bisher vor allem bei der privaten Nutzung von Dienstautos gab. Konkret können Arbeitgeber zukünftig alle Öffi-Tickets – also zum Beispiel das 1-2-3-Klimaticket, Jahres- oder Monatskarten – steuerfrei auf das Gehalt drauflegen, solange sie nur am Wohn- oder am Arbeitsort gültig sind.
Geändert
Bei der Normverbrauchsabgabe gibt es Änderungen, die für Käufer von größeren und somit schwereren Fahrzeugen mit hohem -Ausstoß – Stichwort SUVs und Pick-Ups – Verteuerungen bedeuten. Klimafreundliche und emissionsfreie Autos zahlen keine NoVA, schwere und besonders klimaschädliche Fahrzeuge künftig deutlich mehr.
Gepackt
Nicht zuletzt wird auch eine langjährige Forderung des Handels umgesetzt. Mit 1. Juli fällt die bisherige Freigrenze von 22 Euro bei der Einfuhrumsatzsteuer für Kleinlieferungen aus Drittstaaten, also beispielsweise Handy-Bestandteile aus China. Diese Steuer muss jetzt immer bezahlt werden, was den heimischen Handel preislich etwas konkurrenzfähiger macht.
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