Deutsche ließen "Griaß di" patentieren
Nach dem deftigen Streit um den Namen der "Käsekrainer" ärgert sich jetzt der Tiroler Philipp Reindl, dass er auf seinen "griaß di"-T-Shirts wohl sitzen bleibt.
Über seinen Online-Shop wollte der Inhaber einer Werbeagentur die Leiberln an den Mann und an die Frau bringen. Doch stattdessen handelte er sich laut ORF ein Schreiben einer deutschen Firma ein, die ihm mit dem Anwalt drohte. "Am 17. Juli haben sie mir eine Frist von vier Tagen gesetzt, um sie aus meinem T-Shirt-Shop heraus zu nehmen", schildert der Längenfelder im KURIER-Gespräch.
Geschützt
Der Grund: Die deutsche Konkurrenz hatte sich "Griaß di" als Wortmarke "für die Warengruppen 16, 25 und 40" im Juli 2011 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) mit Sitz im spanischen Alicante europaweit registrieren lassen und forderte Reindl "zur sofortigen Unterlassung der Verletzung unserer Markenrechte" auf.
"Das ist schon ein Witz, dass man so etwas schützen kann", denkt Reindl laut nach – auch darüber, ob die Registrierung beim HABM wieder gekippt werden könnte.
"Ich bin überzeugt, dass diese Grußformel nicht schützbar ist", betont der Innsbrucker Anwalt Thaddäus Schäfer. "Das ist ja eine Wortfolge, die es früher schon gegeben hat, und die in Tirol Allgemeingut ist." Zudem sei ein früherer Antrag in Deutschland gescheitert. Philipp Reindl will noch überlegen, ob er die Entscheidung bekämpfen soll, und sich juristischen beraten lassen. Auch über die Kosten will er sich informieren. "Vielleicht findet sich ja sogar eine Firma, die mich da sponsert."
In der Zwischenzeit darf die deutsche Firma für 900 Euro Gebühr verschiedenste Druckerei-Erzeugnisse, Shirts, Socken und Mützen mit "Griaß di" bedrucken – bis 13. Juli 2021.
Der Tiroler sattelte übrigens sofort auf die (noch nicht geschützte), im Osten Österreichs aber eher schwer verständliche Mehrzahl "griaß enk" um. Dass sein Konkurrent aus dem nahen Allgäu stammt, in dem "Griaß di" auch üblich ist, dürfte ihm nur schwacher Trost sein
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