Und zwar jener, der sich seit geraumer Zeit auf dem Dachsteinplateau herumtreibt, im Grenzgebiet zwischen Oberösterreich und der Steiermark. Er ist aber auch zum rechtlichen Grenzfall geworden: In Oberösterreich darf der als Problemwolf eingestufte Grenzgänger bis Mitte September "entnommen", also legal geschossen werden. Das erlaubt die seit Juli bestehende Wolfsverordnung des Bundeslandes.
➤ Mehr zum Thema: Verordnung vor dem Höchstgericht
In der Steiermark ist derselbe Wolf aber für Jäger tabu – das Bundesland hat noch keine entsprechende Verordnung fertig, sie wird noch ausgearbeitet. Seitens der Landesregierung wird das im Vergleich zu anderen Ländern gemächlichere Tempo mit der Notwendigkeit begründet, dass eine solche Verordnung eben auch vor dem Höchstgericht halten müsse.
Mehr Mitsprache
Das meint etwa die Fischotter-Verordnung aus Niederösterreich, wo der Verwaltungsgerichtshof nach Beschwerden NGOs wie Umwelt- oder Tierschutzorganisationen Mitspracherecht bei derlei Beschlüssen einräumte. Die Juristen im Land Steiermark haben Bedenken, das eine Wolfsverordnung ohne das Einbeziehen der NGOs ebenfalls nicht halten könnte.
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Auf dem Dachsteinplateau dürfte schon ein Dutzend Tiere getötet worden sein, laut Experten deutet das Rissbild auf einen Wolf hin. Das reicht für eine Abschusserlaubnis gemäß oberösterreichischer Verordnung: Sie greift, wenn binnen vier Wochen zehn Schafe oder zwei Rinder gerissen wurden.
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