Den Vater mit Messer getötet: Lebenslange Haft für Tochter

Die Angeklagte sagte bei dem Prozess in Innsbruck, sie sei bei einem Streit mit ihrem Vater „explodiert“
Die 29-Jährige zeigte sich vor Gericht geständig. Sie sei bei einem Streit mit ihrem Vater "explodiert".

Eine 29-Jährige hat sich am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht wegen des Verdachts des Mordes verantworten müssen. Sie soll im November 2021 in Neustift im Stubaital ihren Vater mit einem Küchenmesser attackiert und ihm zahlreiche Stich- und Schnittverletzungen zugefügt haben, an deren Folgen der 57-Jährige schließlich verstarb.

Die Angeklagte wurde (nicht rechtskräftig) zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil der Geschworenen fiel einstimmig. Vor Gericht gestand die Frau die Tat. Sie habe „zugestochen und ihn getötet“, sagte die 29-Jährige. Laut Gutachten war sie zurechnungsfähig.

Der Vater sei bei ihrem Besuch in seiner Wohnung „betrunken gewesen und immer aggressiver geworden“, gab die Beschuldigte vor den Geschworenen an. „Zuvor habe ich ihn mit verschiedenen Dingen im Gespräch konfrontiert und er wurde immer bösartiger“. Sie habe schließlich „Angst gehabt“, sei „immer wütender geworden“ und schließlich „explodiert“.

Keine Erinnerung an Tat

An den genauen Tathergang im Anschluss habe sie aber „keiner Erinnerung“, auch nicht wie das Messer in ihre Hand gekommen sei. Laut Verteidigerin hat ihre Mandantin die Tat in einem „irrsinnigen Erregungszustand“ begangen.

Den Vater mit Messer getötet: Lebenslange Haft für Tochter

Diesen Ausnahmezustand im Affekt gestand auch der Staatsanwalt der Angeklagten zu. „Sie hat aber zu jedem Zeitpunkt gewusst, dass sie ein Unrecht begeht“, so der öffentliche Ankläger.

Die 29-Jährige hatte nach den Messerattacken selbst die Einsatzkräfte verständigt. Sie sagte am Telefon, dass „etwas Schlimmes passiert ist“.

Gerichtsmediziner Walter Rabl sprach schließlich in dieser Hinsicht von einem Tatgeschehen mit „massiver Wucht“. „Zum Tode des Vater haben letzten Endes eine Kombination aus starkem Blutverlust und Luftembolie geführt“. Letztere sei vor allem deshalb eingetreten, weil die „Halsvenen eröffnet waren“.

Die Halsverletzungen seien schließlich auch die „tödlichen Verletzungen“ gewesen, so Rabl.

"Ein Gemetzel"

In seinem Schlussplädoyer plädierte der öffentliche Ankläger abermals auf schuldig im Sinne der Anklage: „Es hat sich bei der Tat um ein Gemetzel gehandelt, nicht um einen einzelnen Messerstich“. Die Vorgeschichte mit den innerfamiliären Streitereien liege mit dem Jahr 2018 zudem schon etwas zurück, so der Staatsanwalt. Es gebe somit aus seiner Sicht „keinen Spielraum“, was die richtige Rechtssprechung betreffe.

Dem widersprach die Verteidigerin der Angeklagten: „Mit dieser Familienvorgeschichte muss man absolut von Mord im Affekt ausgehen“. Der Vater habe die Familie regelrecht drangsaliert und habe mehrere gefährliche Drohungen gegen diese ausgesprochen. Das und die Unbescholtenheit der österreichischen Staatsbürgerin müssten als „Milderungsgrund“ unbedingt zur Geltung gebracht werden.

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