Das sind die neuen Drogen-Vortestgeräte

„Speicheltest P.I.A.² 613S“
Das Gerät kann Cannabis, Ecstasy, Opiate, Kokain und Amphetamine erkennen.

Die Zahl der ertappten Drogen-Lenker liegt seit knapp 15 Jahren in Österreich konstant zwischen 500 und 1000 Lenkern pro Jahr. Doch das hat weniger mit der tatsächlichen Berauschung zu tun als mit dem Fleiß der Beamten, denn je nach Zahl der Kontrollen fällt auch die Statistik aus. Vergleicht man die ertappten Drogen-Lenker etwa mit dem ähnlich bevölkerungsreichen Bayern, dann müssten in Österreich mehr als 10.000 Drogen-Fahrten pro Jahr enttarnt werden.

Dass das nicht passiert, hängt vor allem damit zusammen, dass in Bayern sogenannte Vortestgeräte eingesetzt werden. In Österreich war dies bisher nicht umzusetzen; jeder Beamte musste im Anlassfall mit dem Lenker zu einem Amtsarzt fahren. Hinter vorgehaltener Hand bestätigten Polizisten, dass sie dies nur taten, wenn sie sich absolut sicher waren – etwa wenn entsprechende Utensilien im Fahrzeug gefunden wurden. Interne Aufzeichnungen bestätigen das: Bei 98 Prozent der Verdachtsfälle wurden Drogen festgestellt.

Das sind die neuen Drogen-Vortestgeräte
Innenminister Sobotka
Innenminister Wolfgang Sobotka will nun um 55.620 Euro für jedes Bundesland ein Gerät der Firma Protzek (inklusive 2700 Kits mit Teströhrchen) bestellen. Der "Speicheltest P.I.A.² 613S", so der sperrige Name des Apparates, kann Cannabis, Ecstasy, Opiate, Kokain, Methamphetamine und Amphetamine erkennen. "Das Gerät wird bereits erfolgreich bei der deutschen Polizei und Justiz eingesetzt", berichtet Geschäftsführer Timo Protzek dem KURIER.

Die dazugehörige Verordnung ist derzeit in der Begutachtung, bis 14. Februar können noch Stellungnahmen abgegeben werden. Bisher deutet sich aber wenig Widerstand an, auch im Verkehrssicherheitsprogramm von Minister Jörg Leichtfried (SPÖ) ist diese Maßnahme verankert, weshalb kaum Gegenwehr des Koalitionspartners erwartet wird.

Das sind die neuen Drogen-Vortestgeräte
"Das Vortestgerät ändert nichts daran, dass der Amtsarzt eine Beeinträchtigung nachweisen muss", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Die testenden Polizisten müssen außerdem laut der Verordnung eine spezielle Schulung absolvieren, bevor sie das neue Gerät einsetzen dürfen. "Die Überprüfung des Speichels auf den Verdacht der Beeinträchtigung durch Suchtgift ist am Ort der Amtshandlung unter größtmöglicher Schonung des Ansehens des Probanden vorzunehmen", heißt in dem Papier.

Verweigerungen gelten als vermutliche Beeinträchtigung. Hoffer: "Das Mitmachen des Tests ist im Zweifelsfall sicher besser."

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