Das große Misstrauen gegenüber Geschworenen

Geschworene entscheiden allein
Ausgesetzte Urteile häufen sich. Strafrechtsexperten fordern seit Jahren eine Reform

Binnen weniger Tage wurden (allein) im Wiener Landesgericht in drei Geschworenenprozessen die Entscheidungen der Laienrichter ausgesetzt, weil sie sich nach Ansicht der Berufsrichter geirrt hatten. In aller Regel wirkt sich das zu Ungunsten der Angeklagten aus. Ein einziges Mal verhinderten Berufsrichter die Verurteilung eines wegen Mordes Angeklagten, weil sie ihn im Gegensatz zu den Geschworenen für unschuldig halten, und ließen den Mann laufen.

Der vorerst letzte Fall betraf am Mittwoch einen Chinesen, der vor 18 Jahren an der Ermordung einer 19-jährigen Chinesin in Mafia-Manier beteiligt gewesen sein soll. Der heute 36-Jährige konnte zumindest vier der acht Geschworenen glaubhaft machen, dass er nicht von einer Ermordung des Opfers habe ausgehen können. Er saß lediglich im Auto, mit dem die Frau an den Tatort gebracht wurde, und habe sie festgehalten. Dass sie von Mittätern in einem Gebüsch mit einem Hackbeil regelrecht geköpft wurde, will er erst hinterher erfahren haben.

4:4 Stimmen

Der Richtersenat legte den Laien eine Hauptfrage nach Beihilfe zum Mord vor. Sie wurde mit 4:4 Stimmen verneint, was sich zu Gunsten des Angeklagten auswirkt. Die Ersatzfrage lautete, ob sich der Angeklagte bloß an einer tödlich endenden Körperverletzung beteiligt habe. Sie wurde bejaht. Die drei Berufsrichter aber waren der Überzeugung, die Hauptfrage wäre zu bejahen gewesen und setzten das Urteil aus. Der Prozess muss vor neuen Geschworenen wiederholt werden.

Warum stellt der Richtersenat überhaupt eine Ersatzfrage, wenn er ohnehin nur eine eindeutige Antwort auf die Hauptfrage akzeptiert?

Wie Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs im Gespräch mit dem KURIER erklärt, muss die Eventualfrage nach Körperverletzung gestellt werden, wenn sich diese Möglichkeit im Beweisverfahren ergeben hat. Dass die Richter mit ihrer entgegen stehenden einstimmigen Überzeugung die Entscheidung der Laien aushebeln können, liege am „Misstrauen des Gesetzgebers gegenüber den Geschworenen, die ja nicht zu argumentieren und nicht zu begründen brauchen.“

Fuchs fordert wie die meisten Justizexperten inklusive Richtervereinigung deshalb seit Jahren eine Reform der Geschworenengerichte. Wie in Deutschland sollten große Schöffensenate mit drei Berufs- und sechs Laienrichtern gemeinsam Urteile beraten, entscheiden und begründen. In einem solchen Fall würde man die Korrektur der Aussetzung eines Wahrspruchs nicht mehr benötigen.

ricardo peyerl

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