Das Corona-Regelwerk seit 2020: Zuweilen skurril bis unlogisch
Absperrbänder und Verbotsschilder machten deutlich – hier ist etwas passiert: Kinderspielplätze wurden über Nacht zu verbotenen Zonen – obwohl im Freien, wurden sie im März 2020 behördlich gesperrt.
Auch Parks durften mancherorts nicht mehr betreten werden: In Wien wurden die Bundesgärten vorübergehend geschlossen.
In zweieinhalb Jahre Pandemie lernten die Österreicher nicht nur das griechische Alphabet besser kennen (Alpha, Delta, Omikron ... ), sondern auch die Gesetzgebung von einer Seite, die oft für mehr Verwirrung als Klarheit sorgte. Ein gutes Augenmaß war im Freibad von Vorteil, da brauchte es in der Saison 2020 anfangs zehn Quadratmeter Platz für jeden Badegast auf der Wiese.
Beim Spaziergang trottete über Jahre der berühmte Babyelefant mit: Diese Abstandsvorschrift zu sogenannten haushaltsfremden Personen betrug erst einen Meter, später gar zwei. Das galt übrigens auch beim Sport im Freien: Das war erlaubt, aber das gemeinsame Laufen gelegentlicher Trainingspartner setzte breite Wege voraus, es galt Abstandspflicht.
Während der Lockdowns waren die Restaurants geschlossen, Essen zum Mitnehmen aber großteils erlaubt: Da sich aber die Menschen dann eben vor statt in den Lokalen sammelten, wurde flugs ein Abstandsgebot eingezogen: Take away ja – aber verzehren oder trinken in 50 Metern Entfernung.
Vier, zehn oder 25
Rechenkünste brauchte es bei der Familienfeier: Maximal vier Personen aus zwei Haushalten plus sechs Kinder zu Ostern 2021. Bis zu zehn (wenn ungeimpfte Gäste dabei waren) oder bis zu 25 (alle geimpft oder genesen) durften es zu Silvester 2021 sein – aber nur bis 22 Uhr. Danach und fürs Anstoßen um Mitternacht galt ein Limit von zehn Personen. Silvester 2020 wirkte dagegen richtig simpel, es war grade einmal wieder Lockdown, während dieser Zeiten galten generell Ausgangsbeschränkungen: Eine Silvesterparty war tabu, weil keiner der fix definierten Gründe, die eigene Wohnung zu verlassen.
Auf Urlaub fahren übrigens auch nicht, jedenfalls im ersten Pandemiewinter. Viele entkamen dem Lockdown und jetteten in sonnigere Destinationen, die keine Quarantäne von Touristen verlangten – im Grunde war das illegal. In den Lockdowns 2021 wurde Urlaub dann aber schon in die Ausnahmegründe aufgenommen.
Die Maske – erst Selbstgebastelte aus Stoff, dann ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz und später FFP2 – war seit 2020 mehr oder weniger konstanter Begleiter im Alltag. Die Vorschriften waren dagegen zuweilen mehr seltsam als logisch: Führte ein Baumarkt auch Katzenfutter – Maske auf (weil das Futter als Produkt des alltäglichen Bedarfs galt). Gab es dort nur Handwerkszeug – keine Maske, so die Lockerungsvorschriften des März 2022.
Restaurants musste man mit Maske betreten, durfte sie aber am Tisch ablegen (mit Ende des Lockdowns im Dezember 2021). Auch heute noch existiert ein Maskenfleckerlteppich. So müssen Zugpendler von Niederösterreich nach Wien an der Stadtgrenze die Maske aufsetzen, denn: In Wien gilt in Öffis Maskenpflicht, in Niederösterreich wie im restlichen Bundesgebiet seit 1. Juni nicht mehr.
Apropos Lokale: Als im Mai 2021 die Restaurants wieder öffnen durften, taten sie das nicht nur mit 3-G-Regel und Maskenpflicht, sondern auch mit dem Rechenschieber. In einem Raum durften vier Erwachsene gemeinsam am Tisch sitzen, im Gastgarten zehn. Immerhin, auch an der Bar sitzend durfte man wieder speisen, das war nicht immer erlaubt.
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