Damit Handeln der Polizei nicht gegen Menschenrechte verstößt

Erkenntnisse der Beschwerdestelle zur Untersuchung vermeintlicher Polizeigewalt sollen in der Ausbildung der Exekutive verstärkt genutzt werden.
Schriftzug der Polizei an der seitlichen Tür eines Einsatzwagens.

Die Erkenntnisse der Beschwerdestelle zur Untersuchung vermeintlicher Polizeigewalt (EBM) sollen in der Ausbildung der Exekutive verstärkt genutzt werden. Das regt der unabhängige Beirat der EBM in einem neuen Zwischenbericht an. 

Die Analysen der Stelle sollten vom Innenministerium mit dem Ziel aufbereitet werden, Schulungsinhalte für den Polizeidienst zu gewinnen. Damit solle anhand von Beispielen erklärt werden, wie menschenrechtskonformes polizeiliches Handeln aussehe. 

Nach Ansicht des Beirats der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe sollten diese Schulungsinhalte sowohl in der Grundausbildung als auch in der Fortbildung für die schon länger tätigen Mitarbeitenden im Polizeidienst genutzt werden. Auch Führungskräfte auf allen Ebenen sollten von den Erfahrungen der EBM, was einen menschenrechtskonformen Umgang angeht, profitieren. 

Auffälligkeiten nachgehen 

Weiters schlägt das Gremium unter Meinrad Handstanger vor, dass das Ministerium strukturellen Auffälligkeiten, die sich aus der Analyse der Fall-Statistik ergeben, konsequent nachgehen möge. Das betrifft etwa Auffälligkeiten hinsichtlich bestimmter Organisationseinheiten bzw. Opfergruppen, aber auch bezüglich der Verwendung bestimmter Einsatztechniken. 

Nach zwei Jahren Tätigkeit verfüge die EBM inzwischen über einen umfangreichen Erfahrungsschatz aus der Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen im Polizeikontext. Aus der Analyse dieser Fälle ließen sich eben wertvolle Hinweise ableiten, wie problematische Situationen künftig vermieden und strukturelle Verbesserungen erreicht werden könnten, heißt es in einer Aussendung. 

Zur Illustration verweist Handstanger auf das aktuelle Bemühen im Innenministerium, den Einsatz und die Beweiskraft von Körperkameras zu verbessern. In einem aktuellen Fall wurde vergangene Woche ein Polizeibeamter am Klagenfurter Landesgericht wegen unangemessener Gewaltanwendung verurteilt. Dabei spielten Videoaufnahmen des Vorfalls und eine unzutreffende Falldokumentation eine zentrale Rolle. 

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