Budgetloch: Finanzministerium fordert Covid-Millionen zurück
In Österreichs Autobranche ist der Wirbel gewaltig. Das Finanzministerium fordert gerade Millionen an Covid-Förderungen zurück, bis zu zwanzig Prozent des Jahresumsatzes plus Zinsen. Pro Autohaus geht es um fünf- bis sechsstellige Beträge.
Und das alles könnte erst der Beginn sein, auch andere Branchen könnten noch betroffen sein. Denn das Finanzministerium betont, dass es noch bis mindestens 2034 derartige Rückforderungen stellen kann.
Betroffen soll bereits eine zweistellige Zahl an Autohändlern sein, darunter auch zwei Porsche-Verkäufer. Und jede Woche kommen weitere dazu, heißt es.
Auch Porsche ist mit Corona-Rückzahlungen konfrontiertt
Der Umsatzersatz war eine zentrale, 13 Milliarden teure Covid-Wirtschaftshilfe in Österreich in den Jahren 2020 und teilweise 2021. Er richtete sich vor allem an Unternehmen, die während der Lockdowns behördlich schließen mussten, und sollte deren plötzliche Umsatzausfälle schnell und unbürokratisch ausgleichen. Ziel war es, Liquidität zu sichern, Insolvenzen zu verhindern und Arbeitsplätze zu erhalten.
Wirtschaftskammer sieht Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit
"Die aktuelle Situation ist aber miserabel und toxisch für den Wirtschaftsstandort", kritisiert Bianca Dvorak, Geschäftsführerin des Wirtschaftskammer-Bundesgremiums des Fahrzeughandels. "Um es deutlich anzusprechen: Wir müssen aufpassen, dass wir das Vertrauen der Unternehmen in die Rechtsstaatlichkeit nicht nachhaltig verspielen."
Denn zum relevanten Zeitpunkt – 2020 bzw. 2021 – habe es offizielle Richtlinien mit klaren Vorgaben gegeben, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um den Umsatzersatz in Anspruch zu nehmen.
"Begründet werden die nunmehrigen Forderungen der Finanzverwaltung auf der Grundlage einer nachträglichen, rechtlichen Neuinterpretation der ursprünglichen Fördervoraussetzungen. Und dies, obwohl die Voraussetzungen im Zuge der Antragsstellung von der Finanzverwaltung bereits geprüft wurden", erklärt Dvorak.
Aus Sicht des Fahrzeughandels seien die aktuellen Rückforderungsbescheide daher schlichtweg nicht nachvollziehbar und für manche Betriebe existenzbedrohend.
Rückforderungen in Millionenhöhe
"Wir wissen von Rückforderungsbescheiden im unteren fünfstelligen bis zu welchen im sechsstelligen Bereich. Zusätzlich erhalten die betroffenen Unternehmen noch einen weiteren Bescheid: den über die Verzinsung der Rückerstattung", berichtet Dvorak. "Die Verzinsung erfolgt dabei rückwirkend ab Auszahlungszeitpunkt, der im Jahr 2020 lag. Die Gesamtheit der uns bekannten Fälle erstreckt sich über eine große Bandbreite an Fahrzeugmarken."
Die Wirtschaftskammer bietet allen Betroffenen Unterstützung bei Rechtsmitteln an.
Sebastian Kurz: "Koste es, was es wolle."
"Die Covid-19-Zuschüsse werden auf Basis der Rechtsgrundlage branchenunabhängig geprüft", bestätigt das Finanzministerium. "Auf Basis des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Aufgaben der Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes sind die ehemaligen Aufgaben der COFAG seit 1. August 2024 vom Bundesminister für Finanzen zu vollziehen. Davon umfasst sind sämtliche Agenden hinsichtlich der finanziellen Unterstützungsleistungen."
Direkt betroffen sei nun "der Handel mit Kraftwagen, jedoch mit Ausnahme des Großhandels", heißt es im Kabinett von Minister Markus Marterbauer (SPÖ). "Soweit ein Vertragspartner zu Unrecht finanzielle Leistungen erhalten hat, entstand mit 2024 in diesem Ausmaß ein öffentlich-rechtlicher Rückerstattungsanspruch. Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre und beginnt frühestens mit 1. August 2024 zu laufen."
Weitere Rückforderungen sind also noch mindestens bis zum Sommer 2034 möglich. Quer durch alle Branchen.
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