Corona und Terror: Grundrechte in Gefahr

Corona und Terror: Grundrechte in Gefahr
Tag der Menschenrechte: Juristen werfen der Regierung emotionale Schnellschüsse vor.

Corona und Terror – ein hartes Jahr, auch rechtlich gesehen. Die Liga für Menschenrechte hat am Donnerstag (Tag der Menschenrechte, Anm.) ihren Menschenrechtsbefund 2020 vorgelegt. Und da wird nicht mit Kritik an der Regierung gespart.

„Menschenrechte sind zu heikel, um als billige Schlagzeile für politisches Kleingeld herzuhalten“, stellt Barbara Helige, Richterin und Präsidentin der österreichischen Liga für Menschenrechte, klar. Ihre Kritik meint den Umgang der Regierung mit den Corona-Maßnahmen. „Erst verunsichert man die Menschen mit der Ankündigung, dass sie Tote kennen werden. Man sorgt für Verunsicherung“, sagt Helige. Und dann präsentiere man gesetzliche Hauruck-Aktionen, die vor dem Verfassungsgerichtshof nicht standhalten.

Keine einfache Lösung

Sie empfiehlt der Regierung, die Für und Wider der Maßnahmen sorgsam abzuwägen – etwa das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit gegen die Freiheitsrechte. „Da gibt es keine einfache Lösung. Aber man muss eine rationale Entscheidung transparent kommunizieren“, ist Helige überzeugt.

Corona habe das Jahr geprägt wie kaum ein anderes Thema. „Allerdings dreht sich die Welt weiter, es ist nicht so, dass es keine anderen Themen gibt. Viele Probleme haben sich verschärft“, sagt die Präsidentin.

Eine sorgfältige rechtliche Abwägung sei auch bei den geplanten Anti-Terror-Gesetzen notwendig, warnt Friedrich Forsthuber, Präsident des Landesgerichts Wien. „Der Terroranschlag vom 2. November birgt die Gefahr, dass Gesetze zu rasch und überschießend beschlossen werden.“ Es dürfe keine emotionalen Schnellschüsse geben. Wichtig sei eine künftige bessere Vernetzung zwischen Behörden und Institutionen, um Informationen schneller auszutauschen.

Eine schlechte Idee

Von der Überlegung, dass Terrorverdächtige künftig im Maßnahmen-Vollzug untergebracht werden sollen, hält er gar nichts. „Schon jetzt gibt es kein Geld und keine Ressourcen für den Maßnahmen-Vollzug. Wo will man diese Leute hingeben?“ Es sei jedenfalls keine gute Idee, Gefährder gemeinsam in einer Anstalt unterzubringen und „zu hoffen, dass das zu ihrer Deradikalisierung beiträgt“.

Schon jetzt gebe es die Möglichkeit, gefährliche Rückfallstäter in einer Anstalt unterzubringen. „Aber das ist totes Recht. Aktuell wird das in keinem einzigen Fall angewendet“, betont Forsthuber.

Die Liga für Menschenrechte warf auch einen Blick über die Grenzen – und sieht Österreich in der Pflicht – etwa in der Flüchtlingsfrage. Helige wirft der Regierung im Fall des abgebrannten Flüchtlingslagers Moria in Griechenland vor, „ein bemerkenswertes Beispiel an Menschenverachtung an den Tag gelegt“ zu haben.

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