Corona-Lockerungen: Was jetzt wieder erlaubt ist

Mehr als nur ein Fragezeichen
Keine Masken in Lokalen, aber in den Öffis und auch wieder in den Supermärkten.

Mit Mittwoch, dem 1.Juli traten weitgehende Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Die Maskenpflicht wurde weitestgehend aufgehoben. Freiwillig war das Tragen natürlich weiter möglich. Nachdem die Fallzahlen Mitte Juli jedoch wieder stiegen, wurde die Maskenpflicht u.a. für Supermärkte ab dem 24. Juli erneut eingeführt. 

  • Die Maskenpflicht gilt in Öffis, im Gesundheitsbereich oder bei Dienstleistungen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (etwa bei Frisören). Auch bei Demonstrationen muss Nasen-Mund-Schutz getragen werden. Kellner hingegen können die Masken ablegen. Außerdem müssen in Supermärkten, in Bank- und Postfillialen und in Gottesdiensten wieder Masken getragen werden. 
  • Außerdem traten mit 1. Juli weitere Lockerungen beim Freizeit-Sport in Kraft. Auch jeder Kontakt- und Mannschaftssport sind nun wieder erlaubt. Einzige Voraussetzung: Man muss eine Anwesenheitsliste führen um etwaiges Contact-Tracing zu erleichtern. 
  • Dritter, großer Bereich sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen. In geschlossenen Räumen sind hier wieder bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich bis zu 500 Personen erlaubt.

Bereits in Kraft: 

  • Längere Sperrstunde Lokale dürfen bis 1 Uhr – statt wie bisher bis 23 Uhr – offen halten. Gelten strengere Schließzeiten (etwa Märkte oder Schanigärten), müssen diese eingehalten werden.
  • Nicht nur vier Personen
    Die Anzahl der Personen pro Tisch ist nicht mehr beschränkt. Bisher durften vier Erwachsene (die nicht im gemeinsamen Haushalt leben) plus deren minderjährige Kinder gemeinsam an einem Tisch im Lokal sitzen.

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