Corona-Infizierter reiste von Salzburg nach Italien auf Urlaub
Die Staatsanwalt verzeichnet derzeit eine Häufung von Verstößen gegen Corona-Quarantänebescheide in Salzburg. Zuletzt landete der Fall eines 19-Jährigen auf dem Tisch der Behörde. Er soll Ende Dezember 2020 trotz positiven Corona-Tests die Wohnung in der Stadt Salzburg verlassen und auf Urlaub nach Italien gereist sein. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen "vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten" (Paragraf 178 StGB) eingeleitet.
Die Anzeige gegen den 19-Jährigen habe der Magistrat Salzburg erstattet, schilderte die Leiterin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Barbara Fischer, am Montag gegenüber Medienvertretern. Nach derzeitiger Aktenlage hat der Beschuldigte offenbar am 28. Dezember einen PCR-Test am Flughafen Salzburg absolviert. Das positive Testergebnis lag am 29. Dezember vor, am selben Tag wurde der Mann per SMS verständigt. Am Telefon habe er nicht erreicht werden können, erklärte die Staatsanwältin.
Bescheide werden kontrolliert
Bei einer Nachschau von Mitarbeitern des Amtes für öffentliche Ordnung an der Wohnadresse des Mannes am 4. Jänner 2021 sei den Gesundheitsbehörden mitgeteilt worden, dass der 19-Jährige nach Italien auf Urlaub gefahren sei, schilderte Fischer. Generell sei derzeit ein Anstieg von Verfahren wegen Verstoßes gegen Quarantäne-Bescheide bemerkbar. Die zunehmenden Anzeigen würden zeigen, dass die Behörde die Einhaltung der Bescheide auch kontrolliere, gab die Staatsanwältin zu bedenken.
In Salzburg sind auch schon mehrere Beschuldigte wegen Paragraf 178 StGB vor Gericht gestanden und auch verurteilt worden. Bereits morgen, Dienstag, folgt der nächste Prozess am Landesgericht Salzburg. Ein 47-jähriger Arbeiter, der sich mit dem Coronavirus infiziert hatte, soll trotz behördlich verhängter Quarantäne im Oktober 2020 dreimal seine Wohnung verlassen haben.
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