Ausreisetestpflicht für mehrere Tiroler Gebiete
Die Gemeinde Weißenbach am Lech im Tiroler Außerfern wird wegen eines erhöhten Corona-Infektionsgeschehens mit einer Ausreisetestpflicht versehen. Diese gilt von morgen, Samstag, bis vorerst inklusive 19. April, teilte das Land mit. In der Gemeinde mit 1.252 Einwohnern sind derzeit 30 Personen infiziert. Als Nachweis bei der Ausreise gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Einen negativen Corona-Test müssen alle Personen vorweisen, die sich im Gemeindegebiet - mit Ausnahme des Ortsteils Gaicht - aufgehalten haben und dieses verlassen wollen - unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben, so das Land. Ein Corona-Test kann auch außerhalb der Gemeinde vorgenommen werden. In Weißenbach steht ein erweitertes Testangebot zur Verfügung.
Eine Durchreise durch Weißenbach am Lech ohne Zwischenstopp ist laut den Verantwortlichen auch ohne Test möglich. Somit bestünden für Pendler aus dem Lech- und Tannheimertal keine Einschränkungen. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie für Schüler zum Zweck der Teilnahme am Unterricht (Hin- und Rückfahrt) gelte die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen, wurde betont.
Osttirol betroffen
Wegen eines "anhaltenden Infektionsgeschehens" hat das Land Tirol eine ebensolche für drei Osttiroler Gebiete verhängt: Das Gebiet der Gemeinde Prägraten am Großvenediger und Virgen, jenes der Kommunen Sillian, Heinfels, Außervillgraten und Innervillgraten sowie das Gebiet rund um Anras, Abfaltersbach, Assling und Leisach. Die Ausreisetestpflicht gilt ab Sonntag bis vorerst inklusive 21. April.
Einen negativen PCR-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) müssen alle Personen vorzeigen, die sich in der jeweiligen Region aufgehalten haben und diese verlassen wollen - unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben.
Bei Fahrten innerhalb der Gebiete muss man keinen Test vorweisen. Auch eine Durchreise durch die Regionen ohne Zwischenstopp ist ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie Schüler zum Zweck der Teilnahme am Unterricht (Hin- und Rückfahrt) gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen, hieß es.
Die Ausweisung von drei konkreten Gebieten sei aufgrund der geografischen Lage beschlossen worden. Eine solche Form, die sich nicht auf die Bezirks- sondern ausgewiesene Regionsgrenzen stützt, würde nach Einschätzung der Experten vor allem in Osttirol Sinn machen, um im Zuge der Testungen ein detailliertes Lagebild zu erhalten, begründeten die Verantwortlichen die Entscheidung. Darüber hinaus verwies man einmal mehr auf erweiterte Testangebote an Ort und Stelle.
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