Commerzialbank: Nationalbank wehrt sich
In einem Gutachten, das im Auftrag einer Anwaltskanzlei erstellt worden ist, wird der Nationalbank vorgeworfen, dass sie im Fall der Commerzialbank Mattersburg ihre Prüfpflichten vernachlässigt habe.
Die verweist nun erstmals in einer öffentlichen Stellungnahme darauf, dass die Prüfung des Bestandes von Vermögen und Verbindlichkeiten sowohl bei Banken als auch bei Nicht-Banken ein zentraler Bestandteil der Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers ist. Im Fall der Commerzialbank ist das die TPA. Zitat aus der Stellungnahme: "Es ist weder die Aufgabe der Bankenaufsicht, noch zulässig, dass sie die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers umfänglich wiederholt."
"Kriminelle Handlungen"
Außerdem verweist die Notenbank darauf, dass sie es sehr wohl gewesen sei, die letztlich zum Auffliegen der "kriminellen Handlungen" in der Commerzialbank Mattersburg geführt haben.
Es seien die von der ÖNB bei ihren Prüfungstätigkeiten identifizierten Auffälligkeiten und Mängel im Geschäftsmodell, dem Kreditrisiko sowie in den internen Prozessen für die Intensivierung der Prüfungstätigkeiten gewesen.
Die Bankenaufsicht habe schließlich den Skandal aufgedeckt, "obwohl offenkundig akribisch Buchungen und Dokumente fingiert worden sind. Mit dem Ziel, aufgetretene Unstimmigkeiten zu verschleiern".
Schließlich seien bereits bei den Prüfungen 2015 entsprechende Hinweise vorgelegen. Damals wäre die Notenbank aber noch nicht in der Lage gewesen, den Sachverhalt mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln aufzuklären.
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