Cobra-Schüsse auf Kärntner Campingplatz: Ermittlungen eingestellt
Nachdem im Sommer ein 20-jähriger Mann in Kärnten bei einem Cobra-Einsatz angeschossen und schwer verletzt worden war, hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt die Ermittlungen gegen den Cobra-Beamten eingestellt. Der 20-Jährige hatte sich in einer WC-Anlage auf einem Campingplatz in Keutschach verschanzt und mit einer Waffe gedroht. Nun wurde festgestellt, dass der Waffengebrauch rechtmäßig war, bestätigte Behördensprecher Markus Kitz einen Bericht der "Kleinen Zeitung".
Der 20-Jährige hatte sich an einem Tag Ende Juni kurz nach Mitternacht in dem WC eingeschlossen und sich mit einer Rasierklinge verletzt. Ein Bekannter des Mannes verständigte die Rettung - der 20-Jährige wollte sich aber nicht behandeln lassen und sagte, dass er eine Schusswaffe dabeihabe. Daraufhin rückte das Einsatzkommando Cobra an. Als der 20-Jährige aus der Kabine sprang, schoss ein Beamter zwei Mal und traf den jungen Mann in Schulter und Hüfte. Später stellte sich heraus, dass dieser unbewaffnet war.
Waffengebrauch war rechtmäßig
Ermittlungen ergaben, dass der Waffengebrauch durch den Beamten rechtmäßig war - in diesem besonderen Fall wurde die Sachlage aber noch einmal extra überprüft, weil der 20-Jährige keine Waffe dabei hatte. "Der Beamte hat irrtümlich eine Gefahrenlage angenommen, die sich so nicht bewahrheitet hat", erklärte Kitz.
Klicken einer Bierdose
Dazu hatte ein besonderer Umstand geführt: "Zwei Cobra-Beamte haben die WC-Anlage betreten und haben den 20-Jährigen zum Herauskommen aufgefordert. Er ist dann kurz aus der Kabine gesprungen und daraufhin wieder hinein", erklärte Kitz. Kurz darauf hätten die beiden Beamten ein Klicken aus der Kabine gehört, das so geklungen hatte, als würde der 20-Jährige eine Waffe durchladen. Als er daraufhin noch einmal aus der Kabine sprang, gab einer der Beamten die Schüsse ab - so wie es bei einer Schussabgabe vorgesehen ist, die nicht tödlich sein soll, in Schulter und Hüfte. Erst später stellte sich heraus, dass das Klicken wohl von einer Bierdose hergerührt hatte. "Ob der 20-Jährige draufgestiegen ist oder sie zusammengedrückt hat, konnte er danach selber nicht mehr sagen", so Kitz.
Zu guter Letzt wurde noch überprüft, ob die Beamten beim Zugriff ein gelinderes Mittel - etwa einen Taser - einsetzen hätten können. Das sei aber nicht möglich gewesen, weil die WC-Anlage dafür zu eng war. Kitz: "Aufgrund der Einsatzregeln der Cobra ergab sich, dass sich der Beamte richtig verhalten hat und ihm die Falscheinschätzung nicht vorwerfbar ist."
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