CBD-Shops verkaufen ab heute wieder Cannabisblüten

CBD-Shops verkaufen ab heute wieder Cannabisblüten
Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht keinen Grund, warum der Verkauf auf Trafiken beschränkt sein soll. Branche will es auf Rechtsstreit ankommen lassen. Aber auch die Trafikanten bereiten sich vor.

Worum es am Donnerstag geht, ist schnell klar: Der Raum, in dem etliche Kamerateams Aufstellung genommen haben, riecht intensiv nach Cannabis. Was auch daran liegt, dass direkt daneben ein CBD-Shop seine Ware verkauft.

Seit dem Jahreswechsel haben es die Hunderten Shops in Österreich schwer: Rauchbare Cannabisblüten fallen unter das Tabaksteuer-Gesetz, stellte der Verwaltungsgerichtshof fest. "Aber sie sind eindeutig kein Gegenstand des österreichischen Tabakmonopols", sagt Verfassungsjurist Heinz Mayer, der ein entsprechendes Rechtsgutachten dazu erstellt hat. Die Zollbehörde hätte das allerdings so interpretiert - und somit war der Verkauf der Blüten (mit weniger 0,3 Prozent THC-Gehalt, Anm.) plötzlich nur mehr Trafiken erlaubt.

"Wir haben daraufhin die Ware schnell aus dem Verkauf genommen", schildert die Tiroler Shopbetreiberin Julia Geiß. "Von einem Tag auf den anderen sind die Umsätze eingebrochen. Wir hatten Angst um unsere Existenz." Viele Kunden wären zu ausländischen Online-Shops gewechselt. 

Klaus Hübner, Vorsitzender des Österreichischen Cannabis-Bundesverbands berichtet zudem davon, dass es plötzlich zu Steuernachzahlungen, Strafverfahren und Insolvenzen gekommen sei. "Vor einigen Wochen gab es außerdem Aktionen des Zolls in ganz Österreich, bei denen CBD-Shops durchsucht worden sind", erzählen die Interessensvertreter.

Unklarheiten

Ab sofort werden Cannabisblüten in den CBD-Shops wieder verkauft.  Unklar ist allerdings noch die Regelung mit der Tabaksteuer. Man habe den Betrieben empfohlen, beim Verkauf 54 Prozent an Steuern "auf die Seite zu legen".

Das Finanzministerium kann der Rechtsauslegung der CBD-Shops nichts abgewinnen. Man betont, dass der Verkauf von CBD-Blüten sehr wohl dem Tabakmonopol unterstehe und dadurch nur in Trafiken stattfinden dürfe. Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass der Verkauf nicht versteuerter Tabakwaren "finanzstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann."

Man prüfe das Gutachten von Verfassungsjurist Mayer. "Ein Gutachter kann ein Verkaufsverbot aber nicht kippen."

Auf einen Rechtsstreit will es der Cannabis Bundesverband im Notfall ankommen lassen. "Wir sind auf ein Verwaltungsverfahren vorbereitet. Das würde uns in gewisser Weise auch entgegen kommen, wir würden das unseren Rechtsvertretern übergeben", heißt es vom Cannabis-Verband.

Der Verkauf von Cannabisblüten in Fachhandlungen sei sinnvoll, wird betont. "Es braucht ein Spezialwissen dafür." Dennoch zeige man Bereitschaft, mit Trafikanten zu kooperieren, sagt Hübner. 

Noch keine Blüten in Trafiken

Bis jetzt allerdings gibt es keine Trafik, die Blüten anbietet. "Was aber nur daran liegt, dass die Rechtsgrundlage fehlt. Da geht es um Großhandelslizenzen und bürokratische Dinge", erklärt Wolfgang Streissnig vom Bundesverband der Tabaktrafrikanten

Das Interesse bei den Trafikanten sei jedenfalls groß, entsprechende Schulungen werden bereits angeboten "und finden großen Zuspruch." "Das Segment passt gut zu uns. Wir stehen in den Startlöchern", meint Streissnig, der damit rechnet, dass noch in diesem Jahr mit dem Trafik-Verkauf von Cannabis-Blüten begonnen werden kann. 

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