Kartengeschenke: Keine Anklage gegen Innsbrucker Bürgermeister

Kartengeschenke: Keine Anklage gegen Innsbrucker Bürgermeister
WKStA stellt Verfahren gegen den im April zum Stadtchef gewählten Johannes Anzengruber aus Beweisgründen ein

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ein Ermittlungsverfahren gegen Innsbrucks Stadtchef Johannes Anzengruber (JA) in der Causa "Erlebnis Cards Tirol" wegen des Verdachts der Vorteilszuwendung und der Vorteilsannahme eingestellt.

Die Entscheidung sei aus Beweisgründen erfolgt, teilte ein WKStA-Sprecher auf APA-Anfrage mit. Es sei kein Nachweis für einen Konnex zwischen der Übergabe der Freizeitkarten und einem konkreten Amtsgeschäft erbracht worden.

Einstellung bereits vor über zwei Wochen

Die Einstellung war demnach bereits am 10. Juli erfolgt. Bürgermeister Anzengruber hatte sich zuletzt im Frühjahr im Vorfeld der Innsbrucker Gemeinderats- und Bürgermeisterdirektwahl überzeugt gezeigt, dass an der Geschichte "nichts dran" sei.

Auch im Falle einer Anklage denke er nicht daran, politische Konsequenzen zu ziehen, sagte er. In der Stichwahl setzte sich Anzengruber schließlich gegen Amtsinhaber Georg Willi (Grüne) durch und wurde neuer Bürgermeister.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte Ende des Vorjahres gegen den damaligen Innsbrucker ÖVP-Vizebürgermeister und eine weitere Person Ermittlungen aufgenommen, nachdem ihr die Causa von der Staatsanwaltschaft Innsbruck übergeben worden war. 

Wie es zum Verdacht gekommen ist

Anzengruber hatte rund 1.100 Stück sogenannter "Erlebnis Cards Tirol", mit denen diverse Vergünstigungen für Freizeitaktivitäten in Tirol angeboten werden, von der Firma digital solutions GmbH an die Mitglieder der Innsbrucker Feuerwehren sowie die Belegschaft eines Pflegeheims verteilt.

Auch weitere Blaulichtorganisationen sowie alle rund 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Innsbrucker Sozialen Dienste wurden damit bedacht. Der ehemalige Stadtvize sah dabei nichts Verwerfliches, im Gegenteil. 

Er begrüßte die Ermittlungen und betonte, dass er nur als Vermittler tätig geworden sei und die Karten weder der Stadt noch ihm persönlich geschenkt worden waren. In einem Begleitschreiben an einen Teil der Beschenkten wurde der damalige Vizebürgermeister jedoch folgendermaßen zitiert, was die Vermittlerrolle in Zweifel zog: 

Ein Geschenk

"Gerne schenke ich euch eine Karte, mit der die vielen verschiedenen sportlichen, kulinarischen, touristischen und kulturellen Abenteuer noch bis Ende des Jahres erlebbar sind."

Darüber hinaus waren Geschäfte zwischen dem damaligen Anzengruber-Ressort und der Firma im Fokus.

Laut Stadt Innsbruck gab es "nicht unbedeutende Geschäftsbeziehungen". Die Firma hatte für die Stadt eine App entwickelt. Insgesamt seien Aufträge für App-Module in der Höhe von insgesamt 47.000 Euro an die Firma ergangen. 

Erhebung der Magistratsdirektion

Die einzelnen Rechnungen sind jeweils jedoch unter der stadtsenatspflichtigen Grenze von 25.000 Euro geblieben, verwies die Stadt auf eine Erhebung der Magistratsdirektion. 

Obwohl die Stadt Innsbruck als Verantwortliche in der App angeführt sei, sei die Anwendung den mit Datenschutz, Personalentwicklung und Bürgerservice befassten Ämtern nicht bekannt gewesen. Weil eine Prüfung Mängel hinsichtlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben habe, wurde die App vom Netz genommen.

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