Bürgerinitiative fordert Video bei psychiatrischen Begutachtungen

Ilse Zeiner gründete Bürgerinitiative
Angeblich in Pension gemobbte Lehrerin will Arbeit von Sachverständigen überprüfbar machen.

Nach einer Qualitätsanalyse österreichischer Gutachten in Strafverfahren (die sogenannte Ulmer Studie) sind 40 Prozent der Atteste als ungenügend bzw. mangelhaft und nur 19 Prozent als sehr gut oder gut zu beurteilen. In 83 Prozent aller Fälle lassen die Sachverständigen erkennen, dass sie an einer Verurteilung des Probanden interessiert sind.

Der kürzlich verstorbene Neurologie-Professor Franz Gerstenbrand, eine weltweit anerkannte Kapazität, kritisierte die mit Vorgutachten aufgeblähten Gutachten, bei denen die Anzahl der Seiten das Maß aller Dinge darstelle. Gerstenbrand missfielen auch die "Seilschaften" zwischen den Richtern und der Handvoll bevorzugter Sachverständigen.

Auch in Zivilverfahren vertrauen die Richter auf die Gutachter und ihre schriftlichen Expertisen, ohne einen wirklichen Einblick in die jeweilige Materie zu haben. Eine Parlamentarische Bürgerinitiative will nun mehr Rechtssicherheit und Transparenz bei psychiatrischen Begutachtungen und fordert, diese auf Wunsch des Probanden mit Ton- und Videoaufnahmen durchzuführen. Der Richter soll sehen, wie sich der Untersuchte verhalten hat "und wie der Gutachter mit ihm umgegangen ist", sagt die Initiatorin der Bürgerinitiative, Ilse Zeiner.

626 Unterschriften

Die ehemalige Lehrerin hat 626 Unterschriften gesammelt, ab 500 Unterschriften muss das im Petitionsausschuss eingebrachte Bürgeranliegen im Parlament bearbeitet werden.

Ilse Zeiner bezeichnet sich selbst als Opfer gutachterlicher Allmacht. Die Vorarlbergerin war zuletzt Volksschullehrerin in Wien, wo sie nebenbei Jus studierte und sich für das Gerichtsjahr karenzieren ließ. Ab dem Zeitpunkt sei sie mit falschen Verdächtigungen in die Zwangspension getrieben worden. Man hatte ihr unterstellt, ein Kind geschlagen zu haben. Statt ein Disziplinarverfahren durchzuführen, schickte man sie zum Psychiater, der sie als rechthaberisch und paranoid einstufte.

"Hätte man die Begutachtung mit Video aufgezeichnet", sagt die heute 60-Jährige im KURIER-Gespräch, "hätte man gesehen, wie sachlich und klar ich bin. Man hätte aber auch erkannt, dass ich an einer Belastungsdepression gelitten habe."

Auch für den Gutachter selbst wäre eine Videoaufnahme von Vorteil, meint Zeiner, weil damit seine Korrektheit dokumentiert wäre.

Laut Alexander Schmidt, Rechtskonsulent des Hauptverbands der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs, ist der Gutachter bei der Wahl der fachlich geeigneten Methodik frei. Das Gericht müsse ihm den Freiraum lassen, seine Untersuchungsmethode zu wählen. "Ihm dabei Zügel anzulegen, würde die Methodik stören", sagt Schmidt. Die Untersuchung einer paranoiden Person könnte anders ausfallen, wenn eine Kamera mitläuft. "Die Person könnte allergisch reagieren, das wäre eine andere Situation", sagt Schmidt, der Richter am Handelsgericht Wien ist.

Der Sachverständige kann von sich aus eine Videoaufzeichnung vorschlagen, die seine Dokumentation erleichtert. Das passiert laut Schmidt bisweilen bei psychologischen Untersuchungen.

In dem Fall muss der Gutachter den Betroffenen um seine Zustimmung fragen. Dieser selbst kann derzeit aber keine Aufzeichnung der Begutachtung verlangen.

Vertrauen

Wenn der Untersuchte später sagt, bei der Befundaufnahme sei es anders zugegangen, als der Gutachter das beschreibt, ist das laut Schmidt eine Frage des Glaubens und Vertrauens: "Als Richter, der sich in einem Fachgebiet nicht auskennt und es einem Sachverständigen überlässt, setze ich ein gewisses Vertrauen in diese Person. Der Gutachter hat ja auch eine hohe Verantwortung. Rational überprüfen kann ich das nicht."

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