Diversion für Linzer Ex-Bürgermeister Luger: 20.000 Euro bis zum Heiligen Abend
Der Prozess gegen Ex-Bürgermeister Luger wurde abberaumt.
Eines ist schon jetzt fix: Der Strafrechtsprozess gegen den ehemaligen Linzer SPÖ-Bürgermeister Klaus Luger in seiner Lügen-Affäre rund um das Linzer Brucknerhaus am Freitag findet nicht statt. Dieser wurde nach einem Diversionsangebot, das über Lugers Anwalt eingebracht wurde, abberaumt.
Nach der Rückzahlung von 19.000 Euro - jener Summe, die im Strafrechtsprozess gegen Luger von der Staatsanwaltschaft Linz als Schaden ausgemacht wurde, hat das Gericht Luger nun ein Diversionsangebot gemacht.
Bußgeld: Frist bis Weihnachten
Laut diesem Angebot muss Klaus Luger bis zum Heiligen Abend, also den 24. 12. 2025, ein Bußgeld in der Höhe von 20.000 Euro bezahlen. "Ein Weihnachtsgeschenk", sagt Walter Eichinger, Sprecher des Landesgerichts Linz, mit einem Augenzwinkern. Sollte das Geld bis zu dem Zeitpunkt einlangen, bleibt die Verhandlung auf unbestimmte Zeit abberaumt.
Eichinger erläutert allerdings, warum es sich bei der Diversion keineswegs um ein "Geschenk", sondern und eine nachvollziehbare Entscheidung des Gerichts handle.
"Angeklagt war Untreue bei einem Einzelrichter mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft", zieht Eichinger den Vergleich zur höchst umstrittenen Diversion für ÖVP-Politiker August Wöginger, gegen die die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nach einer Weisung von oben Beschwerde eingelegt hat.
Staatsanwaltschaft gegen Diversion
Nicht einverstanden ist übrigens auch die Linzer Staatsanwaltschaft mit dem Vorgehen der Richterin. Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, erklärt: "Wir sind aus generalpräventiven Gründen gegen diese Diversion." Für sie ist das ein völlig falsches Signal in Richtung der Öffentlichkeit, "es hätte jedenfalls einen Prozess geben müssen", ist sie überzeugt.
Nun warte man auf den Beschluss des Gerichts, falls Luger das Bußgeld zahlt, und werde dann über die weitere Vorgangsweise entscheiden.
"Luger ist weg von der Schüssel"
Wöginger war wegen Amtsmissbrauchs im Postenschacher um das Finanzamt Braunau angeklagt und ist in seinen Ämtern verblieben. Eichinger: "Luger hingegen hat Verantwortung übernommen und ist zurückgetreten."
Das sei einer der Hauptunterschiede gerade in Sachen Vorbildwirkung zwischen diesen beiden Fällen, wie Eichinger nachdrücklich betont: "Die Leute sehen: Luger ist weg von der Schüssel, er ist als Bürgermeister zurückgetreten und hat ein Strafverfahren durchlaufen. Das hat nach außen eine starke Signalwirkung."
Auch wenn der Rücktritt lange nach Bekanntwerden der Lügen von Klaus Luger erfolgt ist, wie Eichinger einräumt.
Darüber hinaus habe Luger mit der Rückzahlung der Kosten für das von ihm beauftragte Gutachten an die Linzer Veranstaltungsgesellschaft ein "positives Nachtatverhalten" gezeigt.
Wöginger: Entscheidung offen
Das Oberlandesgericht Linz berät aktuell über die Diversion, die ÖVP-Klubchef Wöginger im Oktober von der ersten Instanz, dem Landesgericht Linz, gewährt bekommen hatte.
Wie berichtet, musste die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nach einer Weisung von oben Beschwerde gegen die Diversion einlegen. Mit einer Entscheidung wird noch heuer gerechnet, fällt die Diversion, muss der Prozess gegen Wöginger und zwei weitere Beamte - fortgesetzt werden.
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