Gerichtsgutachter: Rote Karte für Immo-Projekt Heumarkt
Für die umtriebigen Gegner des 300 Millionen Euro schweren Immobilienprojekts am Wiener Heumarkt war der Mittwoch ein außergewöhnlicher Feiertag. Denn im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde das mit Spannung erwartete Gutachten des Sachverständigen und Architekten Manfred Wehdorn vorgelegt. Das Ergebnis der 110 Seiten starken Expertise wird den Projektbetreiber Michael Tojner, der mittlerweile von einem „Glaubenskrieg“ um sein Hochhaus spricht, nicht freuen.
„Jetzt ist es wohl eindeutig, dass der 66 Meter hohe Turm in dieser Weise nicht errichtet werden kann und das Projekt auf jeden Fall einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss“, erklärt Anwalt Wolfgang List, der die wesentlichen Projektgegner vertritt. Das Gericht hatte den Sachverständigen damit beauftragt, zu prüfen, ob das Ausmaß und die Auswirkung des Projekts Heumarkt mit den Schutzzwecken des UNESCO-Kulturerbes vereinbar ist. Die Stadt Wien hatte das Projekt durchgewunken.
Neue Chance für Heumarkt-Hochhaus-Gegner
Durchlöcherung der Unesco-Schutzzone
Der renommierte Gutachter räumt ein, dass das Projekt Heumarkt viel Positives zur Entwicklung des Stadtraums aufzeige. Aber das Areal sei aus der „UNESCO-Schutzzone“ herausgestanzt“ worden und von einer solchen „Durchlöcherung“ der Schutzzone soll generell Abstand genommen werden“. Zwar wird die Stadtsilhouette schon jetzt vom „Hotel Intercontinental“ massiv beeinträchtigt, das dem Heumarkt-Turm weichen soll. Doch der neue Turm „verstärke diese „Beeinträchtigung zusätzlich“. Denn die Skyline des neuen Heumarkt-Komplexes ist deutlich höher als das Hotel Intercontinental.
Massive Beeinträchtigung
„Das Projekt stellt in seiner eingereichten Form aufgrund der Masse und Bauhöhe – objektiv beurteilbar – eine wesentliche Störung der historischen Skyline dar“, hält Wehdorn fest. Von Tojners Wertinvest heißt es dazu: „Wir nehmen Kritik ernst und werden auch dieses Gutachten, wie schon andere auch, analysieren und dann eine Stellungnahme abgeben.“
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