Bootsunfall am Wörthersee: Schuldsprüche für Angeklagte

Wasserrettung, Symbolbild.
Zehn Monate unbedingte Haft für den 45-jährigen Bootslenker aus Niederösterreich.

Im Prozess um den tödlichen Motorbootunfall am Wörthersee ergingen am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt Schuldsprüche für beide Angeklagten: Der 45-jährige Bootslenker aus Niederösterreich wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten Haft unbedingt, verurteilt, der mitangeklagte 33-jährige Vertreter des Bootseigners wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Haftstrafe von  drei Monaten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der Erstangeklagte hatte am 2. Juni 2017 unter Alkoholeinfluss ein 335 PS starkes Motorboot gelenkt. Bei einem Powerturn (das Steuer wird bei vollem Speed nach rechts gedreht, gleichzeitig wird Gas weggenommen bzw. der Rückwärtsgang eingelegt) war ein 44-jähriger Niederösterreicher von Bord katapultiert worden, in die Schiffsschraube des  rückwärts fahrenden  Bootes geraten und hatte tödliche Verletzungen erlitten.

Der Angeklagte behauptete, dass das spätere Opfer ihm ins Steuer gegriffen habe. Zudem brachte der Bootslenker am Mittwoch eine neue Variante ins Spiel: Möglicherweise habe das Opfer auch den Rückwärtsgang betätigt. Er sei gleichzeitig mit dem Verstorbenen ins Wasser katapultiert worden.  Schifffahrtsgutachter Hermann Steffan widerlegte all diese Aussagen: „Hätte das Opfer ins Steuer gegriffen, so hätte es seine Position  derartig verändert, dass es  in den  vorderen Bereich des Bootes geschleudert worden wäre, nicht aber aus dem Wasserfahrzeug“, sagte er vor Gericht. Zudem hätten Messfahrten mit dem Originalboot ergeben, dass der  Lenker  höchstens vom Sitz rutschen hätte können.

Sitzen oder stehen?

Dann spielte die Verteidigung ein Ass aus: Der Angeklagte will eine Sitzerhöhung verwendet haben; dadurch hätte er sehr wohl ins Wasser geschleudert werden können. „Ich bleibe dabei:  Der Bootslenker konnte nicht über Bord gehen – dafür müsste er gestanden haben“, sagte der Sachverständige. Da  relativierte der 45-Jährige seine Anfangsaussage, wonach er gesessen sei. „Meine Position war zwischen Sitzen und Stehen“, sagte er.

Richter Matthias Polak erklärte, die Ausführungen des Gutachters seien glaubwürdiger als jene des Erstangeklagten. Der Zweitangeklagte habe die Aufgabe gehabt, die Sicherheit am Boot zu gewährleisten. Die Verteidigung des Erstangeklagten kündigte Berufung gegen das Urteil an – die Staatsanwaltschaft ebenso.

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