Blackout: Schulen müssen selber Notfallpläne erstellen

Umspannwerk im Sonnenuntergang
Das Bildungsministerium betonte, dass es keine einheitlichen Regeln für den Fall eines Blackouts für Schulen geben werde.

Die Schulen sollen in Eigenverantwortung Notfallpläne für den Fall eines Blackouts erstellen bzw. diese überarbeiten.

In einem Rundschreiben hat das Bildungsministerium den Bildungsdirektionen einen "Denkleitfaden" dazu übermittelt, den diese wiederum den Direktorinnen und Direktoren zukommen lassen sollen. Sie sollen damit "angeregt" werden, sich präventiv mit einem längeren Stromausfall auseinanderzusetzen.

Keine einheitlichen Vorgaben

Gleich vorweg wird darin klargestellt, dass es dazu keine einheitlichen Vorgaben geben könne - zu unterschiedlich seien die regionalen und lokalen Bedingungen bzw. das Alter der betreuten Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig wird den Schulen geraten, sich auf so eine Situation am jeweiligen Standort vorzubereiten.

So sollten Schulen etwa wissen, wer im Ernstfall die zuständige behördliche Einsatzleitung ist und wie diese auch bei Ausfall der Telekommunikationssysteme erreicht werden kann. Außerdem müssten Eltern im Vorhinein über die Vorgangsweise im Fall eines Blackouts informiert und überlegt werden, wie nicht abgeholte Kinder nach Hause gebracht werden können. Außerdem sollte auch klar sein, wer Informationen von Klasse zu Klasse trägt und wer zur Beaufsichtigung der Schule vor Ort bleiben kann.

Weiters wird unter anderem eine ausreichende Zahl an Taschenlampen, Wasservorräten und batteriebetriebene Radios bzw. Kurbelradios empfohlen. Klassenlisten, Kontakt- und Erreichbarkeitslisten müssten außerdem immer in ausgedruckter Form bereitliegen. Auch passende Räume, in denen es auch bei ausgefallener Heizung länger warm bleibt, sollen im Vorhinein identifiziert werden.

Was tun im Blackoutfall?

Im Fall eines Blackouts sollen die Schulen auf weitere Anweisungen über das Radio warten und sämtliche Entscheidungen in einem Logbuch dokumentieren. Akut sind etwa die Lifte aus eingeschlossene Personen zu überprüfen und (wenn möglich im Freien) Plätze zur Verrichtung der Notdurft zu organisieren.

Die Klassen sollen im Schulgebäude bleiben, der Unterricht, wenn möglich, fortgesetzt oder die Zeit mit anderen Aktivitäten zur Beschäftigung der Kinder überbrückt werden. Keinesfalls dürfen Schüler vorzeitig nach Hause geschickt werden - was nach Unterrichtsschluss bzw. Betreuungsende passiert, richtet sich nach den vorab einzuholenden Anweisungen der Eltern für diesen Notfall. Dabei müsse man sich aber auch im Klaren sein, dass der öffentliche Verkehr nicht funktioniert und Eltern selbst feststecken könnten.

Sollten alle Kinder abgeholt bzw. nach Hause gebracht worden sein, ist schließlich das Schulgebäude zu sichern. Im Rundschreiben sind außerdem Musterbriefe an Eltern, Checklisten und Musterinfos für Lehrerinnen und Lehrer enthalten.

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