Bisher 500 Angebote zur Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine
Die Plattform der Bundesbetreuungsagentur zur Vermittlungen von Unterkünften für ukrainische Flüchtlinge ist recht gut angelaufen. Bis Dienstagfrüh waren 510 Quartier-Angebote eingetroffen, mit denen geschätzt rund 1.500 bis 2.000 Personen untergebracht werden könnten, hieß es auf Anfrage der APA. Man geht davon aus, dass die Zahlen weiter steigen, da laufend neue Schreiben eintreffen.
70 Asyl-Ansuchen
Derzeit benötigt man diese Unterkünfte noch nicht. Die bisher eingetroffenen Flüchtlinge aus der Ukraine sind überwiegend privat untergekommen. Asyl beantragt haben die wenigsten davon. Bisher sind erst rund 70 entsprechende Ansuchen aufgenommen worden. Die Asylwerber werden zunächst in Bundeseinrichtungen untergebracht, wo das Verfahren gestartet wird. Im vergangenen Jahr hatten elf Ukrainer in Österreich einen Asylstatus erhalten, es gab auch nur 88 Anträge.
Wie viele Personen sich bisher nach Österreich durchgeschlagen haben, ist indes schwer einzuschätzen, da sie sich nicht melden müssen. Ukrainer können sich wie volle Mitglieder im Schengen-Raum drei Monate frei bewegen. Das heißt, sie können von Österreich auch in andere Länder weiterreisen. So hatten am Sonntag von jenen 1.600 Ukrainern, die die Grenze überschritten haben und die registriert wurden, 70 Prozent angegeben, andere Länder als Ziel zu haben.
80 Prozent der Angebote stammen von Privatpersonen
Für jene, die zumindest vorübergehend hier bleiben wollen, sollen aber ausreichend Quartiere zur Verfügung stehen. Die Federführung hat hier die Bundesbetreuungsagentur übernommen, die versucht die unterschiedlichsten Initiativen, die sich gebildet haben, zu bündeln. Wer Ukrainern Unterkünfte zur Verfügung stellen will, kann das über die Mail-Adresse nachbarschaftsquartier@bbu.gv.at kundtun. Von den 510 bisher angebotenen Quartieren kamen 80 Prozent von Privatpersonen, der Rest fällt auf gewerbliche Einrichtungen, Gemeinden und NGOs.
In der BBU wird nun eruiert, wie konkret die Angebote sind bzw. wie viele Plätze jeweils zur Verfügung stehen. Eine Kontaktaufnahme mit den Anbietern soll jeweils spätestens nach zwölf Stunden erfolgt sein. Gemeinsam mit den Ländern werden gerade Strukturen aufgebaut, wie man sich am besten koordiniert. Grundsätzlich werden Flüchtlinge, die zunächst nur eine Unterkunft suchen, in anderen Einrichtungen untergebracht als jene, die einen Asylantrag stellen. Sollte der Andrang sehr groß sein, wäre es aber auch möglich, beide Gruppen in den selben Einrichtungen einzuquartieren.
Einreise für Nicht-Ukrainer schwieriger
Dass ukrainische Flüchtlinge nach Österreich einreisen und sich auch von hier weiter im Schengen-Raum frei bewegen können, ergibt sich durch ein Abkommen mit den Schengen-Staaten. Anders sieht es bei Menschen aus, die zwar aus der Ukraine geflüchtet sind, aber nur Gäste des Landes, also keine Staatsbürger waren. Ihnen kann die Einreise nach Österreich verwehrt werden.
Sind die aus der Ukraine geflüchteten Menschen Staatsbürger eines Landes, das in Österreich Visa-pflichtig ist, würden sie für den Aufenthalt hier ein entsprechendes Dokument benötigen. Denn sie befinden sich schon in einem sicheren Staat der EU nach ihrer Flucht, beispielsweise in Ungarn oder der Slowakei. Stellt eine Person dann an der österreichischen Grenze einen Asylantrag, wird dieser geprüft, allerdings danach, ob sie in ihrem Herkunftsstaat (also nicht in der Ukraine) verfolgt wird.
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