Bauverfahren trotz Coronavirus zulässig

Bauverfahren trotz Coronavirus zulässig
Angepasste Regeln für die Durchführung mit persönlicher Akteneinsicht ermöglichen die Verfahren

Es gibt noch sehr viel Unsicherheit, wenn es darum geht, die Corona-Regeln im täglichen Leben umzusetzen. So wissen viele Häuslbauer derzeit nicht, wie es mit ihrem geplanten Heim weitergehen wird, weil die Gemeinden sehr zurückhaltend mit Bauverhandlungen umgehen. In einem Schreiben an seine Bürgermeister in Niederösterreich hat nun Gemeindebundpräsident Alfred Riedl ausdrücklich darauf hingewiesen, dass trotz der Beschränkungen „Bauverfahren auch in der jetzigen Situation zulässig sind“.

Zwar seien mündliche Bauverhandlungen gemäß dem verwaltungsrechtlichen Covid-19-Begleitgesetz nicht zulässig, allerdings würde die NÖ Bauordnung eine Verpflichtung von solchen mündlichen Verhandlungen auch nicht vorsehen. Entscheidend sei, dass einzelnen Parteien Akteneinsicht ermöglicht werde. Entweder auf digitalem Weg, oder durch einen Besuch auf der Behörde.

Appell an Länder

„Trotz der geltenden Verkehrsbeschränkungen ist es zulässig, zu diesem Zweck die Behörde aufzusuchen, da die Durchführung einer derartigen Akteneinsicht zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich ist“, heißt es in dem Schreiben. Und damit wäre das vom geltenden Betretungsverbot der Verordnung des Gesundheitsministeriums ausgenommen. Klar sei, dass bei etwaigen Amtshandlungen der Sicherheitsabstand zwischen den Personen gewährleistet ist.

Riedl appelliert an alle anderen Bundesländer, bei den Bauverfahren nicht restriktiv zu sein. Es gehe einerseits um jene, die sich ein Eigenheim errichten wollen, aber natürlich auch um die Aufträge für die Bauwirtschaft. In Niederösterreich jedenfalls hat sein SPÖ-Stellvertreter im österreichischen Gemeindebund, der Ternitzer Bürgermeister Rupert Dworak, den Brief übernommen und bereits an seine SPÖ-Kollegen weitergeleitet.

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