Baumgartner mit Vorstrafe

Baumgartner mit Vorstrafe
In der Berufungsverhandlung am Landesgericht Salzburg ist der Extremsportler wegen Körperverletzung schuldig gesprochen worden.

Aufruf der Strafsache gegen Felix Baumgartner“, verkündet die Schriftführerin am Dienstag im Saal 400 des Salzburger Landesgerichtes. „Der Angeklagte ist nicht erschienen“, stellt die vorsitzende Richterin Elisabeth Schmidbauer lapidar fest. Wer erschienen ist, sind unzählige Medienvertreter. Und Felix Baumgartner senior. Der Sohn weilt indes auf Promotion-Tour in Moskau und lässt sich von seinem Anwalt vertreten.

Der 43-jährige Stratos-Springer war heuer im April in erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt worden, nachdem er im September 2010 einen griechischen Lkw-Fahrer mit einem Faustschlag verletzt haben soll. Der Zwischenfall soll bei einem Stau in der Nähe des Salzburger Stadions passiert sein. Baumgartner legte gegen das Urteil Berufung ein, am Dienstag wurde verhandelt.

Und so wurde unter den anwesenden Gerichtskiebizen heftig diskutiert: Kann man einen heimischen Helden, dessen Sprung aus 39 Kilometer Höhe Milliarden Menschen gesehen haben, drei Wochen später verurteilen? Man kann.

Nach 20-minütiger Be­ratung bestätigte der Dreirichtersenat das Ersturteil: Baumgartner habe nicht in einer Notwehrsituation gehandelt, sein Faustschlag gegen den Griechen sei vor dem Fußtritt des Konkurrenten erfolgt. Auch das – laut Richtern „äußerst milde“ – Strafausmaß blieb gleich: Baumgartner wurde zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Die Strafe wird im Leumundszeugnis vermerkt und wird nach fünf Jahren getilgt.

„Enttäuscht“

„Ich werde dem Felix Baumgartner das Urteil telefonisch mitteilen“, meinte sein Anwalt Severin Irsigler. „Er wird enttäuscht sein, denn er fühlt sich unschuldig. Das war keine absichtliche Körperverletzung.“ Aus dem privaten Umfeld Baumgartners hieß es, der gesamte Prozess sei „eine Farce“ gewesen.
Überrascht von der Bestätigung des Ersturteils zeigte sich Johann Meisthuber, der Anwalt des griechischen Lkw-Fahrers. „Hut ab vor der Entscheidung der Richter. Sie haben sich von dem Wirbel im Vorfeld nicht beeinflussen lassen.“ Zynischer Nachsatz: „Jetzt haben wir also einen künftigen UNO-Sonderbotschafter mit Vorstrafe.“

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