„Führerschein und Zulassung, bitte“, ist einer dieser Sätze, den fast alle österreichischen Autofahrer schon einmal hören mussten. Wenn als Nächstes ein „Sie wissen aber schon, dass Telefonieren beim Fahren verboten ist“, kommt, wird es in aller Regel teuer. Wie teuer, das hängt in vielen Bundesländern auch davon ab, ob man Bargeld einstgesteckt hat oder nicht.
Ausgestellt wird im ersten Schritt nämlich ein Organmandat, das dazu dient, geringfügigere Übertretungen möglichst rasch und mit einer Maximalhöhe von 90 Euro zu bestrafen. Passiert das in Niederösterreich, geht das ganz schnell, denn beglichen kann die Strafgebühr via Smartphone oder Karte werden. Im angrenzenden Wien ist die Situation eine andere. Dort wollen die Uniformierten Bares sehen. In den restlichen Bundesländern ist ebenso wenig ein System erkennbar, eher offenbart sich ein föderalistischer Fleckerlteppich.
Dieser ist nicht nur verwirrend, sondern kann einen Einfluss auf die Strafhöhe haben. Wird, zum Beispiel bei der eingangs erwähnten Verkehrskontrolle, nicht gleich bezahlt, droht eine Anzeige. Diese ist immer teurer als die ursprüngliche Organstrafverfügung.
Stift und Zettel
Ein KURIER-Rundruf in den Polizeilandesdirektionen (LPD) zeigt, dass in mehr als der Hälfte aller Bundesländer die Strafen noch mit Stift und Zettel ausgestellt werden. Ein Umstand, der mit einer neuen Bundesregierung, die sich Digitalisierung groß auf die Fahne schreibt, nicht so recht zusammenpassen will.
Im Innenministerium (BMI) wird diese Diskrepanz so erklärt: „Jedes Bankomat-Gerät ist bei der Anschaffung und im Betrieb mit Kosten verbunden. Daher werden die rund 500 Geräte, die der Bundespolizei zur Verfügung stehen, eingesetzt, wo die Dichte an Bankomaten nicht entsprechend gegeben ist“, heißt es in einer Stellungnahme.
In der LPD Wien, wo es in der Vergangenheit bereits die Möglichkeit gab, per Karte zu zahlen, hat man davon mittlerweile abgesehen und präzisiert: „Natürlich verfügt Wien über ein dichtes Bankomat-Netz (dieses wurde aufgrund einer Serie von Bankomatsprengungen zuletzt allerdings stark ausgedünnt, Anm.). Mit jeder Bankomatzahlung sind aber auch Bankkosten verbunden. Die kann man nicht auf die Strafe draufschlagen und die Wiener Polizei will nicht darauf sitzen bleiben“, erklärt eine Sprecherin.
In Kombination mit dem hohen Verwaltungsaufwand habe das schließlich dazu geführt, digitale Bezahlmöglichkeiten wieder abzuschaffen und für Verkehrssünder und andere Gestrafte Kulanzlösungen zu finden.
Kulanz mit Grenzen
Vielerorts ist es Usus, dass Polizisten Betroffenen bis zur nächsten Bank nachfahren, um die Verwaltungsübertretungen sofort zu ahnden. Alternativ gibt es häufig die Möglichkeit, sich einen Verständigungszettel ausstellen zu lassen. Mit diesem kann – zumindest in Wien – die offene Summe auf jeder Polizeiinspektion des Bundeslandes bezahlt werden. Detail am Rande: Nicht alle Inspektorate verfügen über Bankomat-Geräte. Geld in physischer Form mitzuführen, empfiehlt sich auch in diesem Fall, um der Anzeige zu entgehen.
Das Problem daran – diese „Nachzahlung“ ist nur innerhalb einer Frist möglich, die meist spätestens am Abend des Folgetages endet. Wer diese nicht einhält, zahlt mehr – trotz prinzipiell sofortiger Zahlungsbereitschaft.
Das BMI stellt nun aber eine Lösung für das Problem in Aussicht: Künftig sei es beabsichtigt, alle 32.000 Diensthandys der österreichischen Polizisten mit einer Bezahlfunktion zu versehen, die den kontaktlosen Datenaustausch via sogenannter NFC-Funktion ermöglicht.
Wie lang das noch dauert, ist jedoch eine andere Frage, denn wie man von der Wiener Polizei erfährt, habe man nach der Abschaffung der wartungs- und kostenintensiven Bankomat-Geräte u. a. deshalb keine technische Alternative gesucht, weil das Diensthandy-Upgrade bereits in Aussicht gestellt wurde.
Klarheit: Die wichtigsten Begriffe
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