Autobahnpolizistin betrog AMS: Keine Entlassung
Seine Frau verprügeln, schwerer Betrug am AMS, betrunken Autofahren oder im Krankenstand seine eigenen Kollegen mit Pfefferspray attackieren – was in vielen Branchen wohl zu einer (oft fristlosen) Entlassung führt, bringt Polizisten gerade einmal eine Geldstrafe vom Arbeitgeber ein. Das legen mehrere brandneue Urteile der Disziplinarkommission des Innenministeriums nahe, die dem KURIER vorliegen.
Eine Beamtin etwa war von der Telekom zur Polizei gewechselt und nebenbei einem privaten Verein als Obfrau tätig. Der Verein hatte einen Hof und dort stellte sie einen Arbeiter ein, der 1000 Euro brutto verdiente. Dafür bekam sie vom AMS eine Förderung von 3034,85 Euro überwiesen. Doch sie zahlte dem Mann fünfeinhalb Monate lang keinen Lohn, weshalb es zu einer Betrugsanzeige gegen die Beamtin kam. Bei dem folgenden Prozess wurde sie zu fünf Monaten bedingter Haft wegen schweren Betrugs verurteilt.
Diese Woche veröffentlichte die Disziplinarkommission des Ministeriums ihr Urteil: Die Polizistin muss 3000 Euro Strafe zahlen, kann aber weiterhin ihren Dienst bei der Polizei versehen.
Gleiches darf auch ein Beamter, der gleich eine ganze Liste an Übertretungen begangen hatte. In seinem Krankenstand war der Polizist auf seine Inspektion gegangen, um dort offenbar privat eine EKIS-Abfrage zu tätigen. In diesem System sind etwa das Strafregister oder Zulassungsdaten zu finden.
Pfefferspray eingesetzt
Als das bei einer Kontrolle auffiel, wurde er von seinen Kollegen zur Rede gestellt. Dabei zückte er sein dienstliches Pfefferspray, das er eigentlich privat nicht einmal mitführen darf, und sprühte um sich. Doch das war noch nicht einmal alles: Er missachtete ein Betretungsverbot und fuhr mit 1,12 Promille Auto. Die Disziplinarkommission "verrechnete" ihm dafür 4200 Euro als Strafe. Zuvor hatte er für eine Diversion in dem Fall und Verwaltungsstrafen weitere 2700 Euro ausgefasst. Für insgesamt fünf Vergehen kam der Mann in Summe mit knapp 7000 Euro Strafe davon.
"Will mich umbringen"
Nur 500 Euro "kostete" einen Polizisten ein tätlicher Angriff auf seine Frau. Sie erklärte am Notruf schreiend, dass ihr alkoholisierter Ehemann sie umbringen möchte. Der Polizist wurde daraufhin aus seiner eigenen Wohnung weggewiesen. Die Kommission fand Milderungsgründe: Belobigungen, eine allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung oder eine positive Zukunftsprognose – denn die Ehe besteht weiterhin.
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