Autobahnen: 28 Millionen Euro für Lärmschutzmaßnahmen

Asfinag-Chef Kienreich und Hartwig Hufnagl vom Verkehrsministerium erläutern Vorgaben
Es gibt strenge gesetzliche Vorgaben für die Errichtung von Lärmschutzwänden. Temporeduktionen wird es nicht geben

1360 Kilometer Lärmschutzwände schützen Siedlungen entlang des 2200 Kilometer langen Autobahn- und Schnellstraßennetzes in Österreich. Und es werden mehr. Heuer investiert die Asfinag 28 Millionen Euro in Lärmschutzmaßnahmen, im Vorjahr waren es gar 34 Millionen.

Die Anfragen hätten zugenommen, erläutert Rainer Kienreich, Chef der Asfinag Service GmbH. Aktuell kämpfen etwa die nö. Gemeinde Wiener Neudorf oder die burgenländische Kommune Großhöflein um Schutzmaßnahmen. Erstere fordert eine Temporeduktion, für die es aber eine Absage seitens Verkehrsministerium und Asfinag gibt. Zugesagt wurde allerdings eine Sanierung der Lärmschutzwände. Großhöflein will eine Einhausung, hier gibt es ein Angebot für eine Lärmschutzwand.

Generell gilt: Nicht jede Gemeinde, die sich eine Lärmschutzwand wünscht, bekommt eine von der Asfinag bezahlt. Denn die Errichtung erfolgt aus Basis gesetzlicher Vorgaben sowie der Wirtschafts- und Zweckmäßigkeit. So sieht die „Dienstanweisung Lärmschutz“ vor, dass der Lärm-Mittelwert in der Nacht 50 Dezibel und bei Tag 60 Dezibel nicht überschreitet. Die Lärmbelastung entlang der Straßen ist in einem 2017 von der Asfinag erstellten Lärmkatasters einsehbar. Schutzwürdig sind nur Häuser, die vor dem 1. Jänner 1996 errichtet wurden; auch werden nur dann auf Asfinag-Rechnung Lärmschutzwände errichtet, wenn die Kosten das Dreifache „passiver“ Lärmschutzmaßnahmen wie spezieller Fenster nicht übersteigt. Ist das nicht erfüllt, muss ein Dritter zuzahlen. Die Vorgaben gelten für Bestandsstrecken, bei Neubauten gelten die Auflagen des UVP-Verfahrens.

Die genaue Lärmuntersuchung basiert auf Berechnungsmodellen, dabei wird auch die Verkehrsentwicklung der nächsten zehn Jahre berücksichtigt.

Ein Kilometer Lärmschutzwand kostet übrigens rund 640.000 Euro. Sie kann maximal vier Meter hoch sein. Mittels Wällen kann der Schutz aber erhöht werden. Die Länge orientiert sich am Abstand des Hauses zur Straße. Der Lebenszyklus einer Wand beträgt etwa 25 Jahre. Heuer werden neue Projekte entlang der A4, der A10 sowie rund um Salzburg und Linz realisiert. Zusätzlich wird auf den Autobahnen des „Grinding & Grooving“-Verfahren erprobt. Dabei werden in die Betondecke Rillen gefräst, die eine Lärmreduktion von drei Dezibel bringen.

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