Aufruf: Wer im Zillertal auf Après-Ski war, soll sich melden

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Eine deutsche Staatsbürgerin, die in einer Bar im Zillertal gearbeitet hat, wurde positiv auf das Coronavirus getestet.

Die nächsten schlechten Nachrichten aus den Tiroler Après-Ski-Bars. Nachdem ganz Tirol wegen Coroninfektionen, die sich über Après-Ski in Ischgl und Sölden zugetragen haben, unter Quarantäne gestellt wurde, sind nun die nächsten Fälle aus dem Zillertal bekannt geworden. Eine deutsche Staatsbürgerin, die in einer Bar im Zillertal gearbeitet hat, wurde positiv auf das Coronavirus getestet, wie das Land Tirol Samtagabend mitteilte.

Wer sich ziwschen 8. bis zum 15. März in Bars oder Après-Ski-Lokalen im Zillertal aufgehalten hat, soll laut Gesunheitsbehörden besonders auf seinen Gesundheitszustand achten und bei Symptomen die Gesundheitsberatung 1450 kontaktieren. Die Aufklärungsarbeit laufe "auf Hochtouren", teilte das Land Tirol mit.

32 Fälle im Zillertal

Aktuell sind 32 positiv Cornavirus Infektionen im Zillertal bekannt. Bei vielen besteht ein Zusammenhang mit Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben. Mithilfe von Gästelisten sei zwar eine Nachverfolgung betroffener Personen aus den Herbergen relativ leicht möglich, bei Barbetrieben sei das aber ungleich schwieriger. Bis jetzt wurde eine infizierte Mitarbeiterin einer Bar positiv getestet - nachdem sie nach Deutschland zurückgekehrt war.

Ansteckungsrisiko besteht laut dem Land Tirol für Personen, die sich zwischen 8. bis 15. März in den folgenden Bars und Betrieben aufgehalten haben:

Mayrhofen: „Brück’n Stadl“, Scotland Yard Pub“, Hotel Strass - „Arena Club“, Restaurant „Steakhouse“, Cafe/Bar „Happy End“

Gerlos: Après-Ski „Skihütte“, „Seppi’s Gerlos

Zell am Ziller: „Zellerstuben“ – „Hili Bar“

Aschau-Kaltenbach: Bergrestaurant „Marendalm“


Zudem waren in den angeführten Gemeinden Mayrhofen und Gerlos MitarbeiterInnen von drei Beherbergungsbetrieben betroffen, nämlich:

  • Hotel „Mannlicher“ (Mayrhofen)
  • Hotel „Gaspingerhof“ (Gerlos)
  • Pension „Milchbar“ (Gerlos).

Diese Betriebe haben von sich aus umgehend sämtliche Gäste sowie MitarbeiterInnen entsprechend den Vorgaben der Gesundheitsbehörden informiert. Hier ist eine weitere Rückmeldung nicht mehr erforderlich.

Detail am Rande: Der Gaspingerhof gehört Franz Hörl, ÖVP-Nationalratsabgeordneter, Wirtschaftsbundobmann in Tirol, Sprecher der Seilbahnwirtschaft. Hörl war zuletzt ja durch ein SMS an den Chef des "Kitzloch" in Ischgl aufgefallen. Damit ist nun offenkundig, dass die Tiroler Behörden sehr wohl von den Zuständen in Ischgl gewusst haben müssen.

Für die Inhaber von Gast- und Schankbetrieben besteht eine gesetzliche Verpflichtung eine Erkrankung am Coronavirus zu melden - darauf wiesen die Gesundheitsbehörden ausdrücklich hin. Verabsäumt man diese Meldepflicht dorht eine Geldstrafe von bis zu 2.810 Euro oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen.

Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz hat ein Telefon-Service für Fragen aus der Bevölkerung eingerichtet: +43 (0) 5242 69 31 58 80.

 

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