Aufregung bei Justizwachegewerkschaft wegen geimpfter Häftlinge

Die SPÖ möchte die Justizwache reformieren
Gesundheitsministerium beruhigt: Psychisch Kranke im Maßnahmenvollzug geimpft. Justizministerium hält sich an nationalen Impfplan.

Unmut gibt es unter Justizwachebeamten, die sich bei den Schutzimpfungen gegen das Coronavirus übergangen fühlen, nachdem Insassen bereits eine Injektion erhalten haben und damit aus Sicht der Justizwache bei den Impfungen vorgezogen wurden. Die Justizwachegewerkschaft und die Personalvertretung kritisierten das am Mittwoch im "Ö1 Mittagsjournal". Das Gesundheitsministerium war im Anschluss bemüht, die Wogen zu glätten.

Wie ein Sprecher des Ministeriums auf APA-Anfrage erläuterte, ist unlängst in der Justizanstalt Göllersdorf im Weinviertel der größte Teil der Insassen geimpft worden. Dabei handelt es sich allerdings um eine Sonderstrafanstalt mit einem designierten Behandlungsauftrag für nicht zurechnungsfähige, geistig abnorme Rechtsbrecher im Maßnahmenvollzug.

Die Haftplätze sind wie in psychiatrischen Krankenanstalten in Bettenplätzen angegeben, die Betroffenen werden medikamentös und therapeutisch behandelt. Die vom Impfplan vorgegebene Impfung von Patienten, ganz besonders von Hochrisikopatienten gelte natürlich auch für im Maßnahmenvollzug untergebrachte Menschen, hieß es aus dem Gesundheitsministerium. Und selbstverständlich habe man nicht nur die Insassen, sondern auch das medizinische und mit der Behandlung unmittelbar befasste Personal geimpft.

377 Bedienstete und 113 Insassen geimpft

Wie das Justizministerium in diesem Zusammenhang auf APA-Anfrage mitteilte, hat in sämtlichen 28 Justizanstalten das medizinische Personal zumindest einen Erststich erhalten. Insgesamt sind bisher 377 Bedienstete und 113 Insassen geimpft worden. "Dazu ist festzuhalten, dass die Impfung generell auf Freiwilligkeit beruht. Es wurde seitens der Strafvollzugsverwaltung eine Abfrage der Impfbereitschaft sowohl unter Insassen als auch unter Bediensteten durchgeführt. Die impfwilligen Insassen und Bediensteten werden entsprechend des Phasenplans, der Impfbereitschaft und je nach daraus resultierender Zuweisung von Impfstoffkontingenten geimpft", hieß es in einer Stellungnahme. Daher könne es zu unterschiedlichen Impfraten kommen.

Das Justizressort hält sich streng an die Vorgaben des nationalen Impfplans. Dieser sieht vor, dass im April Risikopatienten und über 65-Jährige zum Zug kommen - das gilt auch für Häftlinge, die diese Kriterien erfüllen. Neben den Hochrisikoinsassen werden "nach Maßgabe des zur Verfügung stehenden Impfstoffes Bedienstete mit direktem Insassenkontakt und erhöhtem Ansteckungsrisiko geimpft", teilte das Justizministerium mit.

In der "Phase 2" des nationalen Impfplans werden Beschäftigte mit direktem Personenkontakt und erhöhtem Ansteckungsrisiko, insbesondere auch im Strafvollzug prioritär mit Impfstoff bedacht. Insassen, die noch keine 65 Jahre alt sind und nicht als Risikopatienten gelten, fallen grundsätzlich in die "Phase 3" und dort in die Priorisierung "Bewohnerinnen und Bewohner in engen/prekären Wohnverhältnissen (Gemeinschaftsunterkünfte etc.)".

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